Adressen von Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer
Die Adressen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern werden im Rahmen der Vorschriften zur Grundbuchführung sowie der geltenden Datenschutzbestimmungen auf Anfrage bekannt gegeben. Die Angaben des Geomatik- und Vermessungsamtes können mit Fehlern behaftet oder veraltet sein und werden ohne Gewähr abgegeben. Verbindliche Auskünfte zu Namen von Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern sind beim zuständigen Notariat (Grundbuchamt) einzuholen.
Das Geomatik- und Vermessungsamt haftet nicht für Folgeschäden, die aus fehlerhaften Adressen oder ungenügendem Nachführungsstand resultieren.