Richtplanung
Der Richtplan legt die Grundzüge der angestrebten räumlichen Entwicklung fest. Er ist das behördenverbindliche Koordinationsinstrument für alle raumwirksamen Tätigkeiten und bildet die Grundlage für die Nutzungsplanung.
Es gibt Richtpläne für die drei Planungsebenen Kanton, Region und Stadt/Gemeinde. Der kommunalen und regionalen Richtplanung kommt grundsätzlich dieselbe Funktion zu wie der kantonalen Richtplanung, allerdings auf einer detaillierteren Massstabsebene.
Richtpläne enthalten Festlegungen für die Behörden, sind aber weder parzellenscharf noch grundeigentümerverbindlich und lassen so für die Behörden einen gewissen Handlungs- und Ermessensspielraum offen. Richtpläne bilden die Grundlage der Nutzungsplanung.