Nutzungspläne (Zonenplan, Ergänzungspläne, Gestaltungspläne, etc.) definieren die gesetzlich zulässige Nutzung des Bodens. Sie trennen Bauzonen von den übrigen Zonen. Im Unterschied zu den Richtplänen sind die Nutzungspläne parzellenscharf und grundeigentümerverbindlich.
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