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Nutzungsplanung

Nutzungspläne (Zonenplan, Ergänzungspläne, Gestaltungspläne, etc.) definieren die gesetzlich zulässige Nutzung des Bodens.

Nutzungspläne (Zonenplan, Ergänzungspläne, Gestaltungspläne, etc.) definieren die gesetzlich zulässige Nutzung des Bodens. Sie trennen Bauzonen von den übrigen Zonen. Im Unterschied zu den Richtplänen sind die Nutzungspläne parzellenscharf und grundeigentümerverbindlich. 

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Weitere Informationen.

Zuständige Stelle

Amt für Städtebau Telefon +41 52 267 54 62

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