Der Planinhalt entspricht demjenigen des Planes für das Grundbuch mit folgenden Änderungen:
Die Elemente der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen werden dargestellt, so wie sie aus den rechtsverbindlichen Beschlussdokumenten übernommen wurden. Sie haben lediglich hinweisenden Charakter.
Bei Grenzmutationen die noch nicht vollzogen sind wird innerhalb dem Projektperimeter ausschliesslich der projektierte Zustand der Grenzen dargestellt.
Die von den Baubehörden bewilligten Bauten und Anlagen sind dargestellt.