Adressen von Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer
Die Adressen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern werden im Rahmen der Vorschriften zur Grundbuchführung sowie der geltenden Datenschutzbestimmungen auf Anfrage bekannt gegeben. Die Angaben des Vermessungsamtes können mit Fehlern behaftet oder veraltet sein und werden ohne Gewähr abgegeben. Verbindliche Auskünfte zu Namen von Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern sind beim zuständigen Notariat (Grundbuchamt) einzuholen.
Das Vermessungsamt haftet nicht für Folgeschäden, die aus fehlerhaften Adressen oder ungenügendem Nachführungsstand resultieren.