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Bewilligung von Wärmepumpen

Informationen zu den verschiedenen Wärmepumpenarten und zur Baubewilligungsvorgaben.

Eine Wärmepumpe entzieht der Umgebung Wärme und transferiert diese mit Hilfe von Strom auf ein höheres Temperatur-Niveau. So kann die Wärme für das Beheizen von Gebäuden und für die Warmwasseraufbereitung genutzt werden. Abhängig von der Art der genutzten Wärmequelle gibt es verschiedene Wärmepumpen Bauarten.

Erdsonden-Wärmepumpe

Eine Erdsonden-Wärmepumpe, auch Sole/Wasser-Wärmepumpe genannt, entzieht dem Erdreich Wärme. In rund 15 m Tiefe entspricht die Temperatur der durchschnittlichen Lufttemperatur (9-12 °C). Unterhalb von 20 m steigt die Temperatur um ca. 3 °C pro 100 m. Je tiefer man in den Untergrund vordringt, desto höher ist die Temperatur. Durch eine Sonde zirkuliert ein Wärmeträger (Sole), welcher vom Erdreich erwärmt wird. Bohrungen für Erdsonden können nur ausserhalb von Grundwasserschutzzonen realisiert werden (siehe Wärmenutzungsatlas). Mehr zum Thema Erdwärmesonden finden Sie auf der Internetseite vom AWEL, Baudirektion Kanton Zürich.

Grundwasser-Wärmepumpe

Grundwasser ist aufgrund des Temperaturniveaus (ganzjährig 8-12 °C) ebenfalls eine sehr gute Wärmequelle. Zum Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen und vor zu hohen oder zu tiefen Wassertemperaturen werden im Kanton Zürich in der Regel nur leistungsfähige und gut gewartete Grundwasser-Wärmepumpen-Anlagen mit einer Leistung von mindestens 150 kW (respektive 100 kW bei Minergie-Standard) bewilligt (Energienutzung aus Untergrund und Grundwasser). Mehr zum Thema Grundwassernutzung finden Sie auf der Internetseite vom AWEL, Baudirektion Kanton Zürich.

Luft/Wasser-Wärmepumpe

Eine Luft/Wasser-Wärmepumpe nutzt die Wärme der Umgebungsluft. Bei der Bauart von Luft/Wasser-Wärmepumpen wird zwischen innen oder aussen aufgestellten Kompaktgeräten sowie Splitgeräten unterschieden. Moderne Anlagen arbeiten mehrstufig bzw. modulierend und arbeiten so effizienter. Da relativ grosse Luftmengen bewegt werden müssen, können Luft/Wasser-Wärmepumpen mitunter zu erheblichen Lärmemissionen führen. Dieser Lärm kann sowohl die Eigentümerschaften und Mietende am eigenen Gebäude als auch die Nachbarschaft stören. Eine innen aufgestellte Wärmepumpe ist bezüglich Schallemissionen i.d.R. weniger problematisch als eine aussen aufgestellte. Luft/Wasser-Wärmepumpen müssen gemäss der Lärmschutz-Verordnung des Bundes so leise wie möglich sein und die Grenzwerte einhalten (LSV Art. 7 Abs. 1 sowie Anhang 6). Bei der Planung einer Luft/Wasser-Wärmepumpe ist es daher wichtig, dass der Lärmschutz frühzeitig und angemessen berücksichtigt wird. Wählen Sie primär ein möglichst leises Gerät und den optimalen Aufstellungsstandort. Aktivieren Sie, wenn vorhanden, den schallreduzierten Nachtmodus.

Wärmepumpenboiler

Wärmepumpenboiler dienen ausschliesslich der Trinkwassererwärmung. Als Wärmequelle dient in der Regel die Raumluft. Für den Einbau eines Wärmepumpenboilers braucht es keine Bewilligung. Für Neubauten, und beim vollständigen Ersatz einer bestehenden Anlage zur Versorgung von Wohnbauten mit Brauchwarmwasser, sind rein elektrisch betriebene Boiler nur unter ganz bestimmten Bedingungen zulässig. Falls das Warmwasser nicht mit dem Wärmeerzeuger für die Raumheizung (vor-)gewärmt wird, muss ein Wärmepumpenboiler eingesetzt werden.

Bewilligungsverfahren Wärmepumpen

Eine Übersicht über die jeweiligen Bewilligungsverfahren der verschiedenen Arten von Wärmepumpen, sowie die dafür erforderlichen Unterlagen finden Sie im Dokument Wärmepumpen Bewilligungsverfahren.

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