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Asbest

Planen & Bauen: Asbest; Abteilung Energie und Technik des Baupolizeiamts

Die Verwendung von Asbest ist heute verboten. In Gebäuden, die vor 1990 erstellt wurden, ist dieser gesundheitsgefährdende Werkstoff aber noch häufig zu finden.

Die Abteilung Energie und Technik des Amt für Baubewilligungen übernimmt die Koordination und Auskunftserteilung für Betroffene und bildet die Schnittstelle zur Baudirektion des Kantons Zürich. Sie kontrolliert zudem die Meldungen von Sanierungsarbeiten an asbesthaltigen Baumaterialien und überprüft, beziehungsweise veranlasst die periodischen Kontrollen der teilsanierten Objekte mit Spritzasbestanwendungen.

Die Abteilung Energie und Technik

  • berät Sie im Bereich Asbestsanierung
  • erteilt Auskunft über den Spritzasbestkataster

Spitzasbest

Spritzasbest wurde in Gebäuden vom Ende der 1930er Jahre und bis zu seinen Verbot Mitte der 1970er Jahre häufig als Brandschutz- und Dämmmaterial eingesetzt. Im Jahr 1985 wurde durch das Bundesamt für Umweltschutz ein Verzeichnis von Gebäuden mit asbesthaltigen Spritzbelägen erstellt. Die Grundlage dafür waren die Angaben der spritzasbestverarbeitenden Betriebe. Die Weiterführung und Aktualisierung des Verzeichnisses wurde an die Kantone übertragen. Im Kanton Zürich werden Bauten mit appliziertem Spritzasbest im sogenannten Spritzasbestkataster geführt. Im Kataster werden die einzelnen Objekte je nach Beurteilungs- bzw. Sanierungszustand als teilsaniert oder totalsaniert klassiert.

Periodische Kontrolle von Spitzasbestobjekten

In teilsanierten Spritzasbestobjekten muss der Zustand der Sicherungsmassnahmen regelmässig mittels periodischer Kontrollen überprüft werden. So sollen allfällige Risiken für die Nutzer frühzeitig erkannt und bei Bedarf behoben werden. Der visuelle Kontrollgang (und falls erforderlich Kontrollmessungen) sind durch den/die Gebäudeeigentümer/-in oder deren Vertretung in Auftrag zu geben. Für den visuellen Kontrollgang ist von der Eigentümerschaft oder deren Vertretung und der Fachperson, welche den Kontrollgang durchführt, das Formular «Periodische Kontrolle SPA» auszufüllen und falls Messungen erforderlich sind zusammen mit einer Kopie des vollständigen Messberichtes per E-Mail an das Baupolizeiamt, Abteilung Energie und Technik zu senden. Wird festgestellt, dass defekte Stellen wie z.B. verletzte Oberflächen oder brüchige Versiegelungen vorhanden sind, ist zusätzlich das Formular «Mangel Spritzasbestbelag» auszufüllen.

Links zum Thema Asbest

Grundlagen Asbest (SUVA)
Grundlagen Asbest (Bundesamt für Gesundheit BAG)
Forum Asbest Schweiz (BAG, BAFU und SUVA)
Virtuelles Asbesthaus; mögliche Asbestquellen im Gebäude (SUVA)
Adressverzeichnis Asbestdiagnostiker (VABS Vereinigung Asbestberater Schweiz)
Adressverzeichnis Analytik / Diagnostik / Fachplanung / Messtechnik (FAGES Schweizerischer Fachverband Gebäudeschadstoffe)
Adressverzeichnis Sanierungsunternehmen  (SUVA)

Weitere Informationen.

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