Registerauszüge
Registerauszüge können nur für sich selbst bestellt werden. Für andere Personen wird eine schriftliche Vollmacht benötigt. Telefonische Auskünfte über Personendaten werden nicht erteilt.
Apostille
Bei Auszügen kann von ausländischen Behörden eine Apostille (Unterschriftsbeglaubigung) verlangt werden. Diese ist einzuholen bei der Staatskanzlei Zürich.