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Entwicklungskonzept Wildpark Bruderhaus

Entwicklungskonzept Wildpark Bruderhaus

Der Wildpark der Zukunft soll eine tier- und artgerechte Haltung ermöglichen, den Tieren mehr Platz bieten und für Besucherinnen und Besucher attraktiv sein. Die Umsetzung des Entwicklungskonzeptes basiert auf zwei Schwerpunkten: 

Schwerpunkt art- und tiergerechte Haltung der vorhandenen Arten
Art- und tiergerechte Haltung bedeutet, dass Tiere in menschlicher Obhut möglichst viele natürliche Verhaltensweisen ausleben können. Insbesondere Paarung und Jungenaufzucht gehören als wichtige Bestandteile ins Verhaltensrepertoire der Tiere. Die Gehegegrösse spielt bei all dem eine wichtige, jedoch nicht die einzige Rolle. Ebenso bedeutsam ist die der Art entsprechenden Einrichtung der Gehege mit Rückzugs-, Bewegungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten. Zentraler Bestandteil im Leben jedes Tieres ist der Nahrungserwerb. Einer abwechslungsreichen, artgerechten Fütterung kommt denn auch bei der tiergerechten Haltung grosse Bedeutung zu. 

Die Situation im Wildpark Bruderhaus wurde im Jahr 2004 durch ein auf Wildtierbiologie spezialisiertes Büro analysiert. Bis auf das Luchsgehege, das im Jahr 1999 tier- und artgerecht angelegt wurde, erfüllen die übrigen sechs Gehege zwar die vom Tierschutz verordneten Anforderungen, haben jedoch bezüglich tier- und artgerechter Haltung Verbesserungspotenzial. 

Gemäss Untersuchungsbericht sind folgende Aspekte und Massnahmen für eine art- und tiergerechtere Haltung prioritär umzusetzen:

  • Mehr Platz für die Tiere
  • Weniger Individuen
  • Gehegeerweiterungen
  • Zusätzliche Beschäftigung der Tiere
  • Geeignete Gruppengrössen und geeignete Artenkombinationen in den Gehegen
  • Strukturreiche Gehegeeinrichtungen
  • Art entsprechendes Anbieten der Nahrung
  • Genügend Rückzugsmöglichkeiten und Ruhezonen
  • Deckungen in den Gehegen schaffen
  • Einblickmöglichkeiten in die Gehege reduzieren

Schwerpunkt Förderung der Attraktivität der Anlage
Seit seiner Entstehung im Jahr 1890 hat sich der Wildpark Bruderhaus stetig verändert. Die patchworkartig über 50 Jahre unter Federführung des Stadtforstamtes erweiterte Anlage ist das Ergebnis der in der jeweiligen Zeit gültigen Vorstellungen und vermag den heutigen Ansprüchen an Gestaltung, Information und Besucherführung nur teilweise zu genügen. 

Die Förderung der Attraktivität der Anlage erfolgt durch bauliche und gestalterische sowie angebotsseitige Massnahmen:

Die baulichen und gestalterischen Massnahmen werden grösstenteils begleitend zu den Teilprojekten für eine art- und tiergerechtere Haltung realisiert.

  • Aufhebung von extremen „Zaun-Weg-Situationen“
  • Schaffung von „ungetrübten“ Gehegeeinblicken

Die angebotsseitigen Massnahmen umfassen einerseits den Ausbau des Informationsangebotes im und um den Wildpark sowie andererseits die Haltung von neuen und für das Publikum attraktiven Tierarten. Sie sind ebenfalls als eigene Teilprojekte aufgeführt.

  • Erweiterung des Informationsangebotes zu Tieren, Natur und Umwelt
  • Miteinbezug der Umgebung mit Bildungs-, Freizeit- und Erholungsangeboten
  • Zeigen von publikumsattraktiven neuen Tierarten (z. B. Wolf)
  • Anbieten von Spezialführungen

Weitere Informationen.

Zuständige Stelle

Stadtgrün Winterthur Telefon +41 52 267 30 00

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