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Ihre Veranstaltung im Wald

Veranstaltungen, die zu erheblichen Beanspruchungen des Waldes führen können, sind bewilligungspflichtig.

Veranstaltungen, die zu erheblichen Beanspruchungen des Waldes führen können, sind bewilligungspflichtig. 

Veranstaltungsgesuch
Das ausgefüllte und unterschriebene Gesuchsformular für eine Veranstaltung im Wald auf Gebiet der Gemeinde Winterthur ist an den Stadtgrün Winterthur, Turbinenstrasse 16, 8403 Winterthur, einzusenden.

Veranstaltungsgesuch Wald

Bewilligungspflicht
Bewilligungspflichtig sind:

  • alle Veranstaltungen im Wald, für die in erheblichem Masse technische Hilfsmittel wie Licht- oder Verstärkeranlagen verwendet werden.
  • alle Veranstaltungen im Wald, an denen voraussichtlich mehr als 500 Personen teilnehmen.

Die Bewilligung kann verweigert oder mit Bedingungen und Auflagen versehen werden, wenn die Walderhaltung oder andere öffentliche Interessen wie der Schutz des Wildes, insbesondere in der Zeit zwischen 15. April und 15. Juni, oder der Naturschutz dies verlangen. 

Meldepflicht
Veranstaltungen, an denen voraussichtlich mehr als 100 Personen teilnehmen, sind meldepflichtig.

Fristen
Veranstaltungsgesuche sind mindestens zwei Monate, Meldungen für kleinere Veranstaltungen mindestens einen Monat im Voraus bei Stadtgrün Winterthur einzureichen.  

Bearbeitungsgebühr Veranstaltungsgesuch
Für die Bearbeitung eines vollständig ausgefüllten, bewilligungspflichtigen Gesuches, enthaltend die erforderlichen Angaben zur Veranstaltung, wird eine Gebühr von CHF 80.00 erhoben. 

Allenfalls erforderliche weitergehende Abklärungen durch Stadtgrün Winterthur, zum Beispiel in Zusammenhang mit Naturschutz oder Jagd, wird eine Gebühr nach Aufwand erhoben. 

Kriterien für die Bewilligung
Bewilligungen können grundsätzlich nur erteilt werden, wenn keine Gefährdung der Walderhaltung oder anderer öffentlicher Interessen wie Tier- und Pflanzenschutz vorliegt. Folgende Voraussetzungen müssen mindestens erfüllt sein:

  • Zeitpunkt der Veranstaltung nicht während der Setzzeit des Wildes, das heisst nicht zwischen dem 15. April und dem 15. Juni.
  • Geeigneter Veranstaltungsort, nicht in Naturschutzgebieten, nicht in Rietgebieten, Flussauen und Feuchtgebieten.
  • Nicht in wildtierbiologisch sensiblen Gebieten.
  • Geeignete Routenführung und Postenlegung, möglichst auf Waldstrassen und Waldwegen.
  • Kein Durchstreifen von Jungwüchsen und Dickungen oder von ökologisch wertvollen Waldrandgebieten.
  • Die Routenführung und Postenlegung muss mit dem für das Gebiet zuständigen Wildhüter abgesprochen sein.

Einwilligung der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer
Die Erteilung der Veranstaltungsbewilligung durch Stadtgrün Winterthur bedeutet, dass aus forstrechtlichen Gründen nichts gegen die Veranstaltung spricht. Die Betroffenen Grundeigentümerinnen oder Grundeigentümer müssen die Veranstaltung nicht dulden, falls sie eine übermässige Beanspruchung ihres Grundeigentums darstellt. 

Die Veranstalterin oder der Veranstalter muss daher das Einverständnis der Grundeigentümerinnen oder Grundeigentümer überall dort einholen, wo eine starke Belastung des Waldes zu erwarten ist. Namentlich betrifft dies:

  • OL-Postenstandorte
  • Start-/Zielgelände
  • Standorte von Infrastrukturen wie Festzelte, San-Posten und ähnliches
  • Die Grundeigentümerinnen oder Grundeigentümer können in diesen Fällen eine Entschädigung für die Benutzung ihres Eigentums verlangen.

Weitere polizeiliche Bewilligungen
Je nach dem Charakter der Veranstaltung sind weitere polizeiliche Bewilligungen erforderlich. Zuständig ist die Verwaltungspolizei. Im Zweifelsfall leitet Stadtgrün Winterthur eingehende Gesuche zur Beurteilung des Bewilligungsbedarfs direkt an die zuständigen Stellen weiter. 

Waldhüttenvermietung
Einige der Waldhütten können für private Anlässe gemietet werden. Informationen dazu finden Sie auf Waldhütten zum Mieten.

 

Weitere Informationen.

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