Private Entwässerungsanlagen
Unterhalt privater Entwässerungsanlagen
Besitzerinnen und Besitzer von Liegenschaften mit privaten Entwässerungsanlagen sind verpflichtet, ihre Anlagen durch eine Fachfirma regelmässig spülen und den Zustand der Leitungen kontrollieren zu lassen.
Die Abteilung Entwässerung des Tiefbauamts
- berät Sie bei der Auswahl einer Fachfirma für den Unterhalt der Leitungen
- trifft Abklärungen bei Entwässerungsproblemen und Feuchtigkeit
- führt Entstopfungen durch
- leert Schächte, Pumpensümpfe, Gruben, usw.
- reinigt und schwemmt Plätze
- erledigt Kanalfernsehuntersuche
- übernimmt Kanalisationsbaureinigungen
- sichert den Einstieg in Schächte und Gruben
- erledigt Saugarbeiten
Bewilligungspflicht
Neu- und Umbauten von privaten Entwässerungsanlagen sind bewilligungspflichtig: Liegenschaftsentwässerung im Baubewilligungsverfahren
Gesetzliche Aufsichtspflicht
Die gesetzliche Aufsichtspflicht über die privaten Entwässerungsanlagen liegt beim Tiefbauamt. Es veranlasst im Rahmen von öffentlichen Bauvorhaben die Kontrolle von bestehenden privaten Entwässerungsanlagen und leitet bei Bedarf die Behebung von Missständen ein.