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Asiatischer Laubholzbockkäfer

Asiatischer Laubholzbockkäfer

Im Sommer 2012 wurde in Winterthur der Asiatische Laubholzbockkäfer (ALB) gefunden. Der Käfer gilt als besonders gefährlicher Schadorganismus weil er in Europa keine natürlichen Feinde hat und die meisten Laubgehölze, insbesondere Ahorn, Pappel, Weide, Rosskastanie, Birke, Platane und Buche, befällt. Die Bäume sterben ab oder es können ganze Äste abbrechen und Passanten gefährden. Aus diesem Grund wurde der Käfer in Winterthur erfolgreich bekämpft. Bei den jährlichen Kontrollen werden alle Bäume auch auf den Befall des Asiatischen Laubholzbockkäfers überprüft. Seit mehreren Jahren wurden keine ALB mehr in Winterthur gefunden.

Der Asiatische Laubholzbockkäfer (ALB)

Ein Asiatischer Laubholzbockkäfer auf einer Baumrinde
Bild Legende:
University of Illinois/James Appleby

Der Asiatische Laubholzbockkäfer ist schwarz mit über den Körper verteilten hellen Flecken. Er wird 25-35 Millimeter gross mit 25-80 Millimeter langen Fühlern. Die Flugaktivität der Käfer dauert von April bis Oktober und ist bei warmen Temperaturen am intensivsten. Das Käferweibchen legt seine Eier unter der Rinde von Laubbäumen ab. Die Eier sind von Auge kaum feststellbar und entwickeln sich rasch zu Larven, die sich während zwei Jahren durch das Holz des befallenen Baumes fressen. 

Am Ende der Entwicklung bohrt sich der Käfer ein Loch von etwa 10 Millimetern Durchmesser durch die Baumrinde und schlüpft aus, für den Käfer beginnt ein neuer Lebenszyklus. Der so geschädigte Baum hingegen stirbt oft ab, oder es können ganze Äste abbrechen und Passanten gefährden. 

Larve eines Laubholzbockkäfers im Baum-
Bild Legende:
Autor/-in unbekannt - Animal and Plant Health inspection Service (APHIS)

Was tun bei einem Verdacht?

Bei einem Verdachtsfall informieren Sie umgehend die zuständige kantonale Stelle. Gehen Sie dabei folgendermassen vor:

  1. Käfer einfangen und in geschlossenem Behälter aufbewahren
  2. Käfer fotografieren und auf Verwechslungsmöglichkeiten überprüfen
  3. Rasche telefonische Meldung an den kantonalen Pflanzen- oder Waldschutzdienst

Benötigte Informationen: Vorname, Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail, Fundort (Ort, Strasse, Nr.), Abholadresse

Titelbild: Kyle Ramirez, CC BY 3.0, via Wikimedia Commons

Weitere Informationen.

Zuständige Stelle

Stadtgrün Winterthur Telefon +41 52 267 30 00

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