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Das Saatkrähenkonzept

Grundsätzliche Haltung

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Ein Saatkrähennest der Kolonie an der Weberstrasse. (Bild: S. Wassmer)

Die Entwicklung in anderen grossen „landnahen“ Städten wie Bern und Basel zeigen deutlich, dass die Saatkrähen in Zukunft die Stadt vermehrt als Wohngebiet beanspruchen werden. Dieser Trend kann nicht gestoppt werden. Grundsätzlich sollen die Tiere in Ruhe gelassen werden. Die meist ressourcenintensiven Massnahmen werden nur an Orten durchgeführt, wo aus speziellen Gründen ein hohes öffentliches Interesse besteht, die Tiere fernzuhalten.

Zudem muss darauf geachtet werden, dass sich keine „Splitterpopulationen“ bilden. Wenn eine Population vertrieben wird, besteht die Gefahr, dass sich daraus mehrere Splitterpopulationen bilden, die schnell wieder wachsen können und deshalb eher zu einer Vergrösserung der gesamten Saatkrähenpopulation führen. Vertreibungen sollen deshalb auf ein Minimum reduziert werden.

Von der Meldung bis zu möglichen Massnahmen

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©Dino Rigoli

Wenn Reklamationen bezüglich Saatkrähen bei der Stadt eingehen, wird Stadtgrün Winterthur aktiv. Die spezifische Situation wird gutachtlich auf Basis des Saatkrähenkonzeptes beurteilt und in eine von 4 Kategorien eingeteilt. Aufgrund der entsprechenden Kategorie werden – falls angebracht – spezifischen Massnahmen definiert und zu Umsetzung empfohlen.

Die Stadt Winterthur führt grundsätzlich nur in stadteigenen öffentlichen Anlagen Massnahmen durch. Bei weiteren öffentlichen oder privaten Anlagen bietet Stadtgrün Winterthur eine Beratung im Umgang mit den Tieren an. Eine Zusammenstellung verschiedener möglicher Massnahmen und deren Beurteilung finden Sie im Anhang aufgeführt.

Kategorien und Vorgehen

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©Dino Rigoli

Bei der Beurteilung von Saatkrähenstandorten werden 4 Situationen unterschieden:

  1. Orte, bei welchen der Lärm und die Hygiene eine wesentliche Rolle spielen
  2. Orte, bei welchen v.a. die Hygiene problematisch ist
  3. Orte, bei welchem v.a. der Lärm lästig werden kann
  4. Weniger problematische Orte

Wird aufgrund der Kategorisierung entschieden, dass Massnahmen nötig sind, so werden durch Stadtgrün Winterthur Massnahmen in folgender Reihenfolge empfohlen:

  1. Veränderung der Infrastruktur: Kann die Situation mit einfachen Verschiebungen oder baulichen Massnahmen entschärft werden? Können bei einem Restaurationsbetrieb die Stühle und Bänke anders aufgestellt werden? Kann ein Spielplatz um einige Meter verschoben werden? Kann die Situation mit einem Dach entschärft werden?
  2. Lenkung des Nestbaus durch Baumschnitt: Mit gezieltem Baumschnitt wird versucht, die Tiere auf naheliegende Bäume umzulagern.
  3. Versuch einer aktiven Umsiedlung: Eine kontrollierte Umsiedlung einer bestehenden Kolonie mithilfe von Experten wird versucht. Diese Methode ist jedoch sehr oft nicht von Erfolg gekrönt.
  4. Verhindern des Nestbaus: Durch Entfernung bestehender Nester (ausserhalb der Schonzeit) und aktivem Verhindern des Baus neuer Nester wird versucht, die Tiere von ungewünschten Orten fernzuhalten.

Das Saatkrähenkonzept als Download

Das Saatkrähenkonzept als Download
Typ Titel
Saatkrähenkonzept Winterthur

Weitere Informationen.

Zuständige Stelle

Stadtgrün Winterthur Telefon +41 52 267 30 00

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