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Schulausschluss bei übertragbaren Krankheiten

Die Richtlinien für die Dauer des Schulausschlusses bei übertragbaren Krankheiten der kantonalen Gesundheitsdirektion geben Auskunft über die Dauer des Schulausschlusses erkrankter Kinder und über Massnahmen für die Schulklasse und die Lehrpersonen.
Informationen zum Schulausschluss
Typ Titel
Richtlinien der kantonalen Gesundheitsdirektion

Weitere Informationen.

Zuständige Stelle

Schulärztlicher Dienst Telefon +41 52 267 66 44

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