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Glossar

Wichtige Begriffe und Informationen rund um das Thema Steuererklärung finden Sie in dieser Rubrik. 

Abzüge:

Je nach Lebenssituation können verschiedene Abzüge geltend gemacht werden. 

Auflage:

Wenn Ihre Steuererklärung in Bearbeitung ist, wird geprüft, ob alle erforderlichen Unterlagen vorhanden sind. Fehlt beispielsweise ein Lohnausweis, erhalten Sie eine sogenannte Auflage. Mit der Auflage werden Sie gebeten, die fehlenden Unterlagen innert 20 Tagen einzureichen, damit eine korrekte Veranlagung getätigt werden kann. 

Berufsauslagen:

Übt jemand einen Beruf aus, können sogenannte Berufsauslagen geltend gemacht werden. Dazu gehören das ÖV-Abo, der Veloabzug und auch der Abzug für die Mehrkosten der Verpflegung. Des Weiteren wird ein Pauschalbetrag für übrige für die Ausübung des Berufes erforderliche Kosten automatisch ausgerechnet. Für berufsorientierte Aus- und Weiterbildungen kann eine Pauschale abgezogen werden, sofern keine effektiven Kosten zum Abzug gebracht werden. 

Frist:

Die Steuererklärung muss jeweils bis am 31. März eingereicht werden. Ist das Ausfüllen der Steuererklärung in dieser Zeit nicht möglich, kann ebenfalls bis zum 31. März eine Fristerstreckung beantragt werden. Die Frist kann maximal bis zum 30. November erstreckt werden.

Weitere Informationen zur Frist finden Sie hier. Dort können Sie auch Ihre noch nicht abgelaufene Frist verlängern. 

Provisorische Rechnung:

Die provisorische Rechnung für das laufende Jahr erhalten Sie jeweils Ende Mai. Ändern sich die Einkünfte im laufenden Jahr, so haben die Steuerpflichtigen die Möglichkeit, beim Gemeindesteueramt eine neue Steuerrechnung ausstellen zu lassen, welche die neue Situation berücksichtigt.

Weitere Informationen zur provisorischen Rechnung finden Sie hier. Dort können Sie uns auch melden, wenn Sie die provisorische Rechnung anpassen möchten. 

Schlussrechnung:

Eine Schlussrechnung mit einer Zinsabrechnung erhalten Sie, sobald Ihre Steuererklärung bearbeitet wurde. Der geschuldete Restbetrag ist innerhalb 30 Tagen zu begleichen. Resultiert ein Guthaben auf der Schlussrechnung, wird dieses ebenfalls innert 30 Tagen ausgezahlt. 

Schulden:

Schulden sind ebenfalls abzugsfähig. Die effektive Schuld wird dabei dem Vermögen abgezogen. Der Schuldzins (bspw. bei einem Kredit) wird auf Seite drei bei den Abzügen abgezogen. 

Versicherungsprämien:

Die Versicherungsprämie kann in Abzug gebracht werden. Da junge Leute in Ausbildung oft Prämienverbilligung erhalten, setzt sich der abzugsfähige Betrag aus der effektiven Versicherungsprämie (für das gesamte Jahr) abzüglich der erhaltenen Prämienverbilligung zusammen. 

 

Weitere Informationen.

Kontakt Steueramt

Zuständige Stelle

Steueramt Telefon +41 52 267 52 52

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