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Zuzug aus dem Ausland

Zuzug aus dem Ausland

Die Steuerpflicht in Winterthur beginnt mit dem Zuzugsdatum. Sie werden ein Formular über Angaben von Einkommen und Vermögen erhalten, damit eine provisorische Steuerrechnung ab Zuzug bis Ende Jahr erstellt werden kann. Allenfalls erhalten Sie die provisorische Rechnung ohne vorgängige Kontaktaufnahmen. Wir bitten Sie in diesen Fällen, die Höhe Ihrer provisorischen Rechnung zu prüfen und uns allfällige Änderungen mitzuteilen.

Weitere Informationen.

Kontakt Steueramt

Zuständige Stelle

Steueramt Telefon +41 52 267 52 52

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