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Volksabstimmungen vom 25. November 2018

05.11.2018
Publikation Volksabstimmungen vom 25. November 2018

 

I.   Eidgenössische Vorlagen

  1. Volksinitiative «Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative)»;
  2. Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)»;
  3. Änderung des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) (Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten).

II.  Städtische Vorlagen

  1. Umsetzung der Motion Schuldenbremse, 11. Nachtrag zur Gemeindeordnung vom 26. November 1989 (Haushaltsteuerung)
  2. Baurecht statt Landverkauf, 13. Nachtrag zur Gemeindeordnung vom 26. November 1989 (Abgabe von Liegenschaften)

Stimm- und Wahlrecht

Stimmberechtigt für die Vorlagen sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger mit politischem Wohnsitz in der Stadt Winterthur, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und von der Ausübung der politischen Rechte auf Bundesebene nicht ausgeschlossen sind.

Das Stimmregister steht allen Stimmberechtigten zur Einsicht offen. Eintragungen werden nur bis zum fünften Vortag des Urnenganges vorgenommen. Bezüglich Stimmabgabe inkl. Stellvertretung gelten die auf dem Stimmrechtsausweis und den übrigen Wahl- und Abstimmungsunterlagen aufgedruckten Bestimmungen.

5. November 2018

Stadtkanzlei Winterthur

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