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Verordnung über das Energie-Contracting; Inkraftsetzung auf den 1. Oktober 2017

24.08.2017
Amtliche Publikation Verordnung über das Energie-Contracting; Inkraftsetzung auf den 1. Oktober 2017

Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 16. August 2017 die Verordnung über das Energie-Contracting, welche der Grosse Gemeinderat der Stadt Winterthur am 3. Juli 2017 erlassen hat, auf den 1. Oktober 2017 in Kraft gesetzt.

Rechtsmittel: Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit Publikation schriftlich, begründet und mit Antrag beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, Rekurs erhoben werden.

24. August 2017                                                               

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