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Geschäftsreglement der Naturschutz- und Freiraumkommission (Neuerlass)

24.11.2016
Publikation Neuerlass Geschäftsordnung NFK

Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 16. November 2016 das Geschäftsreglement der Naturschutz- und Freiraumkommission neu erlassen. Dieses ersetzt das Geschäftsreglement der Naturschutzkommission vom 2. Juni 1982.

Das Geschäftsreglement tritt auf den 1. Dezember 2016 in Kraft oder unmittelbar nach abschliessender Bestätigung dieses Beschlusses im Rechtsmittelverfahren.

Der Beschluss des Stadtrates und das Geschäftsreglement können während der Rekursfrist bei der Stadtkanzlei, Pionierstrasse 7, eingesehen werden.

Rechtsmittel: Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit Publikation schriftlich, begründet und mit Antrag beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, Rekurs erhoben werden.

24. November 2016                                                         

Stadtkanzlei Winterthur

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