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Ersatzwahl eines Mitglieds der Kreisschulpflege Veltheim-Wülflingen für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022

20.08.2020
Amtliche Publikation Ersatzwahl eines Mitglieds der Kreisschulpflege Veltheim-Wülflingen für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022

Veröffentlichung eines Wahlvorschlags in Anwendung von § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR)

Auf die Ausschreibung vom 18. Juni 2020 ist folgender Wahlvorschlag für den vakanten Sitz eingereicht worden:

Andreas Petrik, 1981, Jurist, Rudolfstrasse 13, 8400 Winterthur, Grüne

Dieser Vorschlag kann innert 7 Tagen geändert oder zurückgezogen werden. Der Stadtkanzlei können innert der gleichen Frist weitere, von mindestens 15 Stimmberechtigten des Schulkreises Veltheim-Wülflingen unterzeichnete Wahlvorschläge eingereicht werden. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person mit politischem Wohnsitz in Winterthur.

Sind nach Ablauf dieser Frist von 7 Tagen die Voraussetzungen erfüllt, kann Andreas Petrik als gewählt erklärt werden (stille Wahl, § 54 GPR). Andernfalls wird eine Urnenwahl angeordnet.

Gegen diese Anordnung kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und mit Antrag Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden.

20. August 2020

Stadtkanzlei Winterthur

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