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Ersatzwahl eines Mitglieds der evang.-ref. Kirchenpflege Winterthur-Veltheim für den Rest der Amtsdauer 2014 - 2018

17.08.2017
Amtliche Publikation Ersatzwahl eines Mitglieds der evang.-ref. Kirchenpflege Winterthur-Veltheim für den Rest der Amtsdauer 2014 - 2018

Veröffentlichung eines Wahlvorschlags in Anwendung von § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR)

Auf die Ausschreibung vom 22. Juni 2017 (Ersatz von Adrian Steiner) ist folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:

Beat Wieland, geb. 1980, Software-Entwickler, Brisiweg 51, 8400 Winterthur

Dieser Vorschlag kann innert 7 Tagen geändert oder zurückgezogen werden. Der Stadtkanzlei können innert der gleichen Frist weitere, von mindestens 15 Stimmberechtigten der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Winterthur-Veltheim unterzeichnete Wahlvorschläge eingereicht werden. Wählbar sind stimmberechtigte Mitglieder der evang.-ref. Kirchgemeinde Winterthur-Veltheim ab dem 18. Altersjahr.

Sind nach Ablauf dieser siebentägigen Frist die Voraussetzungen erfüllt, kann Beat Wieland als gewählt erklärt werden (stille Wahl, § 54 GPR). Andernfalls wird eine Urnenwahl angeordnet.

Gegen diese Anordnung kann innert 5 Tagen seit Publikation schriftlich, begründet und mit Antrag beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, Stimmrechtsrekurs erhoben werden.

17. August 2017

Stadtkanzlei Winterthur

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