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Ersatzwahl eines Mitglieds der evang.-ref. Kirchenpflege Winterthur-Seen für den Rest der Amtsdauer 2014 - 2018

24.11.2016
Amtliche Publikation Ersatzwahl evang.-ref. Kirchenplege Winterthur-Seen

Veröffentlichung eines Wahlvorschlags in Anwendung von § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR)

Auf die Ausschreibung vom 29. September 2016 (Ersatz von Benedikt Walker) ist folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:

Eva Baumann-Neuhaus, geb.1964, Wiss. Projektleiterin, Helmweg 46, 8405 Winterthur

Dieser Vorschlag kann innert 7 Tagen geändert oder zurückgezogen werden. Der Stadtkanzlei können innert der gleichen Frist weitere, von mindestens 15 Stimmberechtigten der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Winterthur-Seen unterzeichnete Wahlvorschläge eingereicht werden. Wählbar sind stimmberechtigte Mitglieder der evang.-ref. Kirchgemeinde Winterthur-Seen ab dem 18. Altersjahr.

Sind nach Ablauf dieser siebentägigen Frist die Voraussetzungen erfüllt, kann Eva Baumann-Neuhaus als gewählt erklärt werden (stille Wahl, § 54 GPR). Andernfalls wird eine Urnenwahl angeordnet.

Gegen diese Anordnung kann innert 5 Tagen seit Publikation schriftlich, begründet und mit Antrag beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, Stimmrechtsrekurs erhoben werden.

24. November 2016

Stadtkanzlei Winterthur

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