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Anpassung Gebührenordnung für den Brandschutz

01.06.2017
Amtliche Publikation Anpassung Gebührenordnung für den Brandschutz

Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 24. Mai 2017 beschlossen:

1. Die Gebührenordnung für den Brandschutz wird wie folgt angepasst und per 1.7.2017 in Kraft gesetzt:

Art. 1 Brandschutz in Neu- und Umbauten

lit. a) unverändert

lit. b) unverändert

neu lit. c) Verursacht ein Vorhaben erheblichen Minderaufwand (z.B. keine Relevanz für Brandschutz, Auflagen besitzen nur informativen Charakter), kann die Gebühr angemessen reduziert werden, auch unter den Mindestbetrag von Fr. 200.-.

bisher lit. c) wird neu zu lit. d)

2. Das Baupolizeiamt, Feuerpolizei, wird angewiesen, bis zur Rechtskraft der angepassten Gebührenordnung für den Brandschutz die bisherige Praxis mit dem Verzicht resp. der Reduktion der Mindestgebühr beizubehalten.

Rechtsmittel: Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit Publikation schriftlich, begründet und mit Antrag beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, Rekurs erhoben werden.

1. Juni 2017                                                                     

Stadtkanzlei Winterthur

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