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Altlastensanierung BMX-Anlage: Gebundenerklärung

01.10.2020
Amtliche Publikation Altlastensanierung BMX-Anlage: Gebundenerklärung

Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 23. September 2020 beschlossen:

Die Aufwendungen für die Altlastensanierung der BMX-Anlage im Gesamtbetrag von rund 1 400 000 Franken werden gestützt auf § 5 Gemeindeverordnung als gebundene Ausgaben im Sinne von § 103 Abs. 1 Gemeindegesetz bezeichnet und zu Lasten der Investitionsrechnung des allgemeinen Verwaltungsvermögens, Projekt-Nr. 11652, freigegeben.

Gegen diesen Beschluss kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und mit Antrag Rekurs beim Bezirksrat, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, gestellt werden.

1. Oktober 2020

Stadtkanzlei Winterthur

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