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1894 Inhalte gefunden
Stadtrechnung 2017 schliesst mit hohem Gewinn
Die Rechnung 2017 der Stadt Winterthur schliesst mit einem Rekordgewinn von 56,5 Mil-lionen Franken ab. Damit die Stadtfinanzen auch in Zukunft im Lot bleiben, ist für den Stadtrat unabdingbar, dass auf kantonaler Ebene eine faire Neuregelung der Verteilung der Soziallasten erreicht werden kann und dass die Umsetzung der «Steuervorlage 17» für die Stadt verkraftbar erfolgt.
«Wie bitte?» – Was es zum guten Hören braucht
Mit dem Thema «Wie bitte? – Was es zum guten Hören braucht» wird die Veranstaltungsreihe «Lebensfragen im Alter» wieder aufgenommen. In öffentlichen Vorträgen werden altersspezifische Themen und aktuelle Fragestellungen zum Alter aufgegriffen. Die Veranstaltungsreihe wird von der Fachstelle Alter und Gesundheit der Stadt Winterthur und der Pro Senectute Kanton Zürich organisiert.
Stadtrat verabschiedet Vollzugsverordnung über die Wahlen und Abstimmungen
Der Stadtrat hat eine neue Vollzugsverordnung über die Wahlen und Abstimmungen verabschiedet. Sie ergänzt die Verordnung über die Wahlen und Abstimmungen, die Ende Oktober 2022 vom Stadtparlament beschlossen worden war. Die Vollzugsverordnung regelt Sachverhalte, für die der Stadtrat zuständig ist. Beide Verordnungen werden auf den 1. Mai 2024 in Kraft gesetzt.
ZVV-Ticketautomaten in Winterthur sind fit für die Zukunft
Stadtbus Winterthur hat in den vergangenen zwölf Monaten 204 ZVV-Ticketautomaten modernisiert. Neu können die Fahrgäste mit den gängigsten Kredit- und Debitkarten kontaktlos bezahlen. Busbillette sind weiterhin auch über die ZVV-App erhältlich. Wer kein Smartphone besitzt, kann sich in der Verkaufsstelle ZVV-Contact am Hauptbahnhof beraten lassen oder neu das Ticket telefonisch beim ZVV-Kundendienst kaufen.
Vom Einfluss haben und Einfluss nehmen: Tätigkeitsbericht der Fachstelle Extremismus und Gewaltprävention
Die Leistungen der Fachstelle Extremismus und Gewaltprävention (FSEG) werden nach wie vor nachgefragt. Zwischen April 2021 und Dezember 2023 hat die FSEG 111 Anfragen zu Themen von Radikalisierung und Gewalt bearbeitet, wie sie im soeben erschienenen Tätigkeitsbericht darlegt. Darin wird unter anderem auch auf die Herausforderungen der digitalen Welt eingegangen.
Einweihung neuer Spielplatz auf der Sportanlage Reitplatz
Der Reitplatz wird um eine Attraktion reicher: Pünktlich auf den Frühjahrsbeginn erhält das beliebte Winterthurer Ausflugsziel einen neuen Spielplatz. Zusammen mit der bevorstehenden Wiedereröffnung des Restaurants «Riitplatz» ist das Naherholungs-gebiet an der Töss damit gerüstet für die Saison 2024.
Die Schulergänzende Betreuung zieht in die Kirche Rosenberg ein
In die Kirche Rosenberg zieht wieder Leben ein: Ab dem neuen Schuljahr wird das Untergeschoss für die Schulergänzende Betreuung genutzt. Die Kindergartenkinder der Betreuung Schachen werden dort einziehen. Der Stadtrat hat die Kosten für die Miete und die notwendige Erstausstattung bewilligt und als gebunde Ausgaben erklärt.
Altersstrategie 2025: Einladung zur Mitwirkung
Zu Hause leben bis ins hohe Alter, am gesellschaftlichen Leben teilhaben und sich im Quartier wohlfühlen – das sollten alle Seniorinnen und Senioren in Winterthur können. Was es dazu braucht, können sie im Mai an Mitwirkungsanlässen erarbeiten. Die Anmeldungen sind ab sofort möglich.
Der Stadtrat hat sich formell konstituiert
Am 2. April 2017 ist Jürg Altwegg als Stadtrat gewählt worden. Der Stadtrat hat bereits kurz darauf die Departemente informell und einvernehmlich neu verteilt. Fünf der sechs bisherigen Stadtratsmitglieder bleiben in ihren Departementen. Der bisherige Stadtrat und Vorsteher des Departements Schule und Sport, Stefan Fritschi, wechselt nach rund sieben Jahren ins Departement Technische Betriebe. Der neu gewählte Jürg Altwegg übernimmt das freiwerdende Departement Schule und Sport.
Ausnahmebewilligungen für den Betrieb von Strassencafés nach Mitternacht
Der Stadtrat hat beschlossen, dass in den Sommermonaten Juli und August Gastwirtschaften im Freien an maximal 18 Tagen auch nach Mitternacht betrieben werden dürfen. Dies jedoch nur, wenn aufgrund der örtlichen Verhältnisse und des jeweiligen Betriebskonzepts keine wesentliche Störung der Nachtruhe oder der öffentlichen Ordnung resultiert. Von dem auf drei Jahre befristeten Versuchsbetrieb sind die Strassencafés in der Altstadt generell ausgenommen.

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