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Bestimmungen Flächensponsoring Stadtgrün Winterthur

Grünflächen sind ein bedeutender Bestandteil der Gartenstadt Winterthur. Flächensponsoren unterstützen Stadtgrün Winterthur (SGW) mit ihrem Beitrag bei der Entwicklung der Gartenstadt Winterthur.

Grünflächen sind ein bedeutender Bestandteil der Gartenstadt Winterthur. Flächensponsoren unterstützen Stadtgrün Winterthur (SGW) mit ihrem Beitrag bei der Entwicklung der Gartenstadt Winterthur.

1. Angebot

Die für ein Flächensponsoring zur Verfügung stehenden Flächen sind durch SGW im Internetstadtplan der Stadt Winterthur bezeichnet. Es besteht die Möglichkeit, mit einem Sponsoringbeitrag Patin/Pate einer Fläche zu werden (Flächen-Patenschaft) oder – für Gartenbauunternehmungen und weitere Fachbetriebe der Branche – durch Übernahme der Bepflanzung und Pflege einer Fläche Projekt-Partner von «Winterthur blüht» zu werden (Projekt-Partnerschaft).

Nach Eingang des Sponsoringbeitrags (bei der Flächen-Patenschaft) bzw. nach Retournierung des gegengezeichneten Vertrages durch SGW (bei der Projekt-Partnerschaft)

  • stellt SGW die mit der Anmeldung eines Flächensponsorings ausgewählte Fläche im Internetstadtplan auf besetzt. Hat die Sponsorin/der Sponsor bei der Anmeldung die Zustimmung erteilt, wird Vorname, Name und Wohnort in der Liste der Flächensponsoren im Internetstadtplan publiziert.
  • realisiert SGW bei einer Flächen-Patenschaft die mit der Anmeldung gewählten Bepflanzung der Fläche und, sofern angemeldet, die Umsetzung der Sponsoringtafel «Flächen-Patenschaft» (Logo und/oder Texthinweis). SGW behält sich vor, politische, religiöse, rassistische, sexistische, unsittliche Texte abzulehnen. Die Tafel verbleibt im Eigentum der Stadt Winterthur.
  • pflegt und unterhält SGW bei einer Flächen-Patenschaft die Fläche nach dem in der Stadt Winterthur üblichen Standard für die Dauer der Patenschaft. Die Fläche verbleibt im Eigentum der Stadt Winterthur.
  • organisiert SGW bei einer Projekt-Partnerschaft die Umsetzung der Sponsoringtafel «Projekt-Partner Winterthur blüht» gemäss vertraglicher Vereinbarung (Logo und/oder Texthinweis). SGW behält sich vor, politische, religiöse, rassistische, sexistische, unsittliche Texte abzulehnen. Die Tafel verbleibt im Eigentum der Stadt Winterthur.
  • übernimmt SGW bei einer Projekt-Partnerschaft die Aufsicht und Qualitätssicherung für die Dauer der Projekt-Partnerschaft. Die Fläche verbleibt im Eigentum der Stadt Winterthur.

2. Dauer

Das Flächensponsoring wird über einen Zeitraum von drei Jahren abgeschlossen. Das Startdatum kann durch die Sponsorin/den Sponsor festgesetzt werden. Ein Flächensponsoring beginnt jedoch frühestens nach der entsprechenden Bestätigung durch SGW und bei der Flächen-Patenschaft nach Eingang des Sponsoringbeitrags.

Nach Ablauf von drei Jahren besteht eine Option auf Verlängerung des Flächensponsorings um jeweils weitere drei Jahre. Hierfür gelten die zum dannzumaligen Zeitpunkt von SGW festgelegten Konditionen.

Wird das Flächensponsoring nicht verlängert, erlischt der Vertrag und der Eintrag im Internetstadtplan wird durch SGW gelöscht.

Flächen-Patenschaft: Die auf der Fläche angebrachte Sponsoringtafel wird durch SGW entfernt.

Projekt-Partnerschaft: Die Partnerfirma sorgt per Vertragsende für die Rückführung des Standorts / der Fläche in den Grundzustand (Rückbau). Sämtliche Aufwendungen dafür gehen zu Lasten der Partnerfirma. Die Sponsoringtafel ist Stadtgrün zu übergeben.

Vorzeitige Beendigung durch die Sponsorin/den Sponsor
Eine vorzeitige Beendigung des Flächensponsorings durch die Sponsorin/den Sponsor ist möglich:

Flächen-Patenschaft: Die Mitteilung zur Beendigung der Flächen-Patenschaft hat schriftlich zu erfolgen. Eine Rückerstattung des Sponsoringbeitrags an die Sponsorin/den Sponsor ist ausgeschlossen.

Projekt-Partnerschaft: Der Partnerschaftsvertrag kann gegenseitig unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist jeweils per Ende Jahr (31.12.) gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. 

Vorzeitige Beendigung durch SGW
Falls eine Fläche aus nicht durch die Sponsorin/den Sponsor zu vertretenden Gründen vorzeitig als Sponsoringfläche entfällt, bietet SGW eine Fläche an einem anderen Standort als Ersatz an. Danach vollzieht SGW entweder die Änderung auf die angebotene Ersatzfläche oder bei der Flächen-Patenschaft die Rückerstattung des Sponsoringbeitrages pro rata. Die Rückerstattung erfolgt hierbei jeweils nur für volle, nicht genutzte Monate der Vertragsdauer.

3. Sponsoringbeitrag

Die Höhe des Sponsoringbeitrags ist abhängig vom Sponsoringpaket, vom gewählten Bepflanzungstyp und von der Grösse der Fläche. Beim Sponsoringpaket «Flächen-Patenschaft» wird der Sponsoringbeitrag innerhalb von fünf Werktagen nach der Anmeldung des Flächensponsorings durch SGW in Rechnung gestellt. Bei Ausbleiben der Zahlung innerhalb von 60 Tagen ist SGW berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

4. Geltungsbereich

Die vorliegenden Bestimmungen gelten im Flächensponsoring für Flächen-Patenschaften und Projekt-Partnerschaften (bei Projekt-Partnerschaften bilden sie Anhang 2 des Vertrages).

5. Gerichtsstand

Es gelten die Bestimmungen des schweizerischen Rechts. Gerichtsstand ist Winterthur.

Bestimmungen Flächensponsoring Stadtgrün Winterthur
Typ Titel Grösse
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