Strompreise steigen auch in Winterthur
Der Stadtrat hat die Strompreise für 2011 beschlossen. Die Abgaben an die Swissgrid für vorgelagerte Stromnetz-Dienstleistungen sowie die teurere Beschaffung von Strom sind die hauptsächlichen Kostentreiber.
Die Strompreise müssen jährlich neu kalkuliert werden, dies schreibt die Stromgesetzgebung vor. Die Strompreise 2011 wurden vom Stadtrat Winterthur beschlossen. Sie steigen durchschnittlich um 10,5% bzw. 1,37 Rp./kWh.
Etwa die Hälfte der Erhöhung, 0,74 Rp./kWh, ist bedingt durch die höheren Beschaffungspreise. Die Vorlieferantin von Stadtwerk Winterthur erhöht die Strom-Ankaufspreise deutlich. Dank Optimierung in der Strombeschaffung kann Stadtwerk Winterthur der Kundschaft über einen Drittel der Erhöhung ersparen.
Regulierung prägt Strompreise
Neben der Beschaffung werden die Strompreise durch Regulierungen verteuert. Hauptsächlich steigen die den Endkonsumenten verrechneten Kosten für vorgelagerte Stromnetz-Dienstleistungen von Swissgrid - die neue Gesellschaft für den Betrieb des landesweiten Stromübertragungsnetzes - um 93% von 0,4 Rp./kWh auf 0,77 Rp./kWh an. Grund dafür ist ein Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts vom Juli dieses Jahres, das eine vom Bundesrat vorgesehene Entlastung der Konsumenten rückgängig macht. Über die nächsten drei Jahre werden deshalb diese Kosten schrittweise auf die Konsumentinnen und Konsumenten überwälzt.
Auch in den nächsten Jahren werden die Strompreise voraussichtlich steigen: So zeigen die Tendenzen bei der Strom-Beschaffung nach oben und die Erhöhung der vorgelagerten Stromnetz-Dienstleistungen wirkt noch bis 2013 nach. Ebenfalls auf 2013 wird die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) heraufgesetzt. Die Erhöhung der KEV entspricht einem deutlichen Wunsch der dezentralen Stromproduzenten nach zusätzlicher Förderung. Diese absehbaren Kostensteigerungen zeigen aber auch klar auf, dass eine weitergehende Förderung alternativer Energien nicht "zum Nulltarif" zu haben ist.
Vorgelagerte Stromnetz-Dienstleistungen (Systemdienstleistungen)
Als Systemdienstleistungen werden in der Elektrizitätsversorgung alle Hilfsdienste bezeichnet, die Netzbetreiber für Kunden neben der Übertragung und Verteilung elektrischer Energie zusätzlich erbringen. Damit der Systembetrieb zuverlässig gewährleistet wird, organisiert Swissgrid im Rahmen seiner gesetzlichen Pflichten die verschiedenen Systemdienstleistungen.
Detailinformationen unter www.swissgrid.ch , "Systemdienstleistungen"
Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV)
Diese wird von allen Stromverbrauchern in der Schweiz erhoben und dient der Förderung erneuerbarer Energien. Die Kostendeckende Einspeisevergütung für erneuerbare Energien erhalten Stromerzeuger, die ihren aus regenerativen Energiequellen erzeugten Strom ins öffentliche Stromnetz einspeisen. Zur Deckung dieser Kosten sind alle Energieversorger gesetzlich verpflichtet, einen generellen Aufpreis auf ihren Strompreis zu berechnen. Sie wird von Stadtwerk Winterthur auf der Rechnung separat ausgewiesen.