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Stadt Winterthur toleriert kein Lohndumping

20.02.2012
Der Stadtrat hat von den in den Medien vorgebrachten Verdachtsfällen des Lohndumpings auf der Baustelle der Kehrichtverwertungsanlage (KVA) Kenntnis genommen.

Der Stadtrat hat von den in den Medien vorgebrachten Verdachtsfällen des Lohndumpings auf der Baustelle der Kehrichtverwertungsanlage (KVA) Kenntnis genommen. Rückfragen beim kantonalen Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) bestätigten zwei erfolgte Bussen an die betreffenden Unternehmen sowie hängige Verfahren. Da es sich um hängige Verfahren handelt, ist der Stadtrat nicht in der Lage, firmenspezifische Aussagen darüber zu machen. Lohndumping ist menschenverachtend und wirtschaftlich schädlich. Die Stadt Winterthur toleriert deshalb kein Lohndumping auf ihren Baustellen. Fehlbare Lieferanten werden mit Konsequenzen rechnen müssen.

Die Stadt Winterthur als öffentliche Hand ist an das öffentliche Submissionswesen gebunden, welches sie verpflichtet, das wirtschaftlich günstigste Angebot anzunehmen. Der Vorfall macht jedoch auf eine Schwierigkeit aufmerksam: Auftraggeber von Baustellen werden aufgrund übergeordneter Gesetzgebung vom Kanton nicht aktiv über Verdachtsfälle und Verfahren informiert. Auf einer derart grossen Baustelle wie jener der KVA ist es ohne Meldung des Aufsichtsorgans nicht möglich, als Bauherrin die Kontrolle über sämtliche bezahlten Löhne zu haben, da dies grundsätzlich in der Verantwortung der Lieferanten liegt, welche dies auch vertraglich bestätigen müssen und es im Falle der KVA stets auch getan haben. Informationsabläufe sollten deshalb neu überdacht werden. Die Stadt Winterthur wird wie bis anhin auf eine lückenlose Aufklärung aller Verdachtsfälle durch die involvierten kantonalen Stellen drängen.

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