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Neue Wasserpreise ab 1. Januar 2011

10.12.2010
Die Verordnung zur Abgabe von Wasser wurde durch den Stadtrat per 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt.

Die Verordnung zur Abgabe von Wasser wurde durch den Stadtrat per 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig wird auch ein neues Preismodell für den Bezug von Wasser eingeführt, das dem Unterhalt der Infrastruktur stärker Rechnung trägt als bisher. Für Liegenschaften mit durchschnittlichem Wasserverbrauch wird es dennoch gut 10 Prozent günstiger.

Anfang Oktober hat der Grosse Gemeinderat von Winterthur die neue Verordnung zur Abgabe von Wasser gutgeheissen. Nach fast 100 Jahren tritt also in Winterthur eine neue Verordnung zur Abgabe von Wasser in Kraft. Damit wird auch ein neues, verursachergerechtes und kostenwahreres Preismodell eingeführt, das den Brandschutz stärker berücksichtigt als bisher. Wer für den Brandschutz keine besonderen Anforderungen benötigt und einen durchschnittlichen Wasserverbrauch hat, wird daher künftig geringere jährliche Wasserkosten haben als bisher. Höhere Anforderungen hingegen und ein vergleichsweise geringer Wasserverbrauch führen zu einer stärkeren Belastung. Dies trifft beispielsweise auf Lagerhallen und Kirchen zu.

Die bisherigen Spezialtarife wie "Sprinkleranlagen" oder "Garagenpauschale" entfallen mit dem neuen Preismodell. Ebenfalls hinfällig wird die Anschlussgebühr, die über die nächsten fünf Jahr schrittweise reduziert und schliesslich ganz entfallen wird. Dafür wird neu über die nächsten fünf Jahre schrittweise eine Gebäudegebühr eingeführt, die sich aufgrund des Gebäudeversicherungswertes der Liegenschaft errechnet und einmal jährlich der Hauseigentümerschaft verrechnet wird.

Das neue Preismodell umfasst drei Elemente: Verbrauchsgebühr, Leistungsgebühr und Gebäudegebühr. Die beiden letzteren sind eine Abgeltung für die Infrastrukturleistungen wie Wasserfassungen, Reservoire und Leitungsnetz. Die Verbrauchsgebühr wird ab 1. Januar 2011 noch 85 Rappen pro Kubikmeter bezogenen Wassers betragen, deutlich tiefer als bisher. Mit der Leistungsgebühr bezahlt die Wasserkundschaft das Bereitstellen der Infrastrukturleistung je nach Installationen in einer Liegenschaft. Dieser Gebührenanteil bemisst sich aufgrund der Anzahl und Art der Wasserbezugstellen (z. B. Lavabos, Duschen usw.), gemäss Richtlinien des Branchenverbandes.

Der ausführliche Erlass mit den neuen Wasserpreisen im Detail sowie eine Grafik des Preismodells sind zu finden unter www.stadtwerk.winterthur.ch/pressedownload .

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