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Neue Verordnung über die Abgabe von Wasser

29.06.2010
Das fast 100-jährige "Regulativ über die Abgabe von Wasser" soll durch eine Neufassung abgelöst werden. Dadurch wird sichergestellt, dass die öffentliche Wasserversorgung weiterhin kostendeckend und verursachergerecht finanziert werden kann.

Das fast 100-jährige "Regulativ über die Abgabe von Wasser" soll durch eine Neufassung abgelöst werden. Dadurch wird sichergestellt, dass die öffentliche Wasserversorgung weiterhin kostendeckend und verursachergerecht finanziert werden kann. Der Entwurf wurde im vergangenen Sommer den politischen Parteien und Interessensvertretungen zur Stellungnahme unterbreitet und fand eine sehr hohe Zustimmung. Der Stadtrat überweist deshalb die neue Verordnung dem Grossen Gemeinderat von Winterthur zur Beschlussfassung. Die neue Verordnung berücksichtigt insbesondere den Brandschutz stärker als bisher. Daneben wird sie mehrheitlich zu tieferen Kosten für den Frischwasserverbrauch führen.

Das heute gültige "Regulativ über die Abgabe von Wasser" stammt aus dem Jahr 1924 und ist seinerseits eine Überarbeitung einer früheren Fassung aus dem Jahr 1912. Es entspricht seit einiger Zeit weder den heutigen gesetzlichen noch den technischen oder gesellschaftlichen Gegebenheiten. Damit Stadtwerk Winterthur auch in Zukunft die Kundschaft mit qualitativ gutem Trink-, Brauch- und Löschwasser versorgen kann, musste eine neue Verordnung erarbeitet werden. Die Neufassung trägt insbesondere dem Brandschutz stärker Rechnung. Der Entwurf wurde im vergangenen Sommer sämtlichen im GGR vertretenen Parteien sowie über zehn Interessensvertretungen unterbreitet. Deren Zustimmung zur neuen "Verordnung über die Abgabe von Wasser" war sehr hoch.

Änderungen bei der Gebührenstruktur und tiefere Kosten für die Meisten

Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Finanzierung der Wasserversorgung. Eine neue Gebührenstruktur stellt sicher, dass künftig die Kosten verursachergerecht abgegolten werden. Bis anhin war dies zu wenig der Fall, vor allem die durch den Brandschutz verursachten Leistungen waren nicht angemessen abgebildet. Die Verbrauchsgebühr wird deshalb künftig 50% der Gesamtkosten ausmachen, die restlichen Kosten werden durch eine Leistungs- (30%) sowie eine Gebäudegebühr (20%) abgedeckt. Letztere ergibt sich aufgrund der Erfordernisse an den Brandschutz. Die neue Struktur wurde dem Preisüberwacher unterbreitet und lehnt sich an Branchenempfehlungen an. Da durch übergeordnetes Recht das Kostendeckungsprinzip eingehalten werden muss, beantragt der Stadtrat dem Grossen Gemeinderat in diesem Zusammenhang gleichzeitig die Kompetenzdelegation zur Festlegung der Wassergebühren.

Zwei weitere wesentliche Änderungen betreffen die Anschlussgebühr und die "letzte Meile" bei der Hausanschlussleitung. Neu kann die interne Hausanschlussleitung (ab Gebäudemauer bis Wasserzähler) von jedem im Verzeichnis des Branchenverbandes aufgeführten Sanitärinstallateur erstellt werden. Die Anschlussgebühr, die erhoben wird, wenn ein Neubau an das öffentliche Wasserleitungsnetz angeschlossen wird, wird mittelfristig aufgehoben. Konkret wird die Gebühr über die nächsten fünf Jahre etappenweise bis auf Null gesenkt und fällt dann ganz weg. Dies bildet einen willkommenen Investitionsanreiz, da dadurch Neubauten verbilligt werden.

Die neue Gebührenordnung wirkt sich auf die einzelnen Kundengruppen unterschiedlich aus. Die überwiegende Mehrheit wird künftig weniger für Frischwasser bezahlen müssen. Die durchschnittliche Tarifsenkung beträgt rund 10%, kann jedoch im Einzelfall abweichen. Gebäude mit geringem Wasserverbrauch, aber hohen Brandschutzanforderungen werden künftig aufgrund des Verursacherprinzips tendenziell eher höhere Wasserkosten als heute haben. Die neuen Preise werden im Laufe des nächsten Jahres festgelegt und voraussichtlich Mitte 2011 eingeführt.

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