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Neu: gemeinsame Rechnung für Gebäudegebühr Wasser und Grundgebühr Siedlungsentwässerung

21.10.2011
Winterthurer Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer erhalten in den nächsten Wochen erstmals von Stadtwerk Winterthur eine Rechnung mit der neuen Gebäudegebühr Wasser. Mit derselben Rechnung wird im Auftrag des Tiefbauamtes auch die Grundgebühr für die Siedlungsentwässerung erhoben.

Winterthurer Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer erhalten in den nächsten Wochen erstmals von Stadtwerk Winterthur eine Rechnung mit der neuen Gebäudegebühr Wasser. Mit derselben Rechnung wird im Auftrag des Tiefbauamtes auch die Grundgebühr für die Siedlungsentwässerung erhoben. Die diesbezügliche, bisher jeweils im Herbst ausgestellte Rechnung des Departements Bau entfällt künftig.

Im Zusammenhang mit dem Bezug von Frischwasser stellt Stadtwerk Winterthur dieses Jahr erstmals der Grundeigentümerschaft in Winterthur die von der neuen Wasserverordnung vorgesehene Gebäudegebühr in Rechnung. Diese bemisst sich aufgrund des Gebäudeversicherungswertes der Liegenschaft und wird einmal jährlich abgerechnet. Sie dient der Kostenwahrheit in Sachen Brandschutz.

Jeweils im Herbst sendet das Departement Bau eine Rechnung für die Grundgebühr der Siedlungsentwässerung. Da diese Rechnung ebenfalls an die Grundeigentümerschaft geht, haben Stadtwerk Winterthur und das Tiefbauamt beschlossen, künftig nur eine einzige Rechnung auszustellen, die beide Gebühren umfasst. Die Grundgebühr für die Siedlungsentwässerung wie auch die Gebäudegebühr für das Frischwasser werden separat ausgewiesen.

Die Rechnung wird zentral durch Stadtwerk Winterthur ausgestellt. Dadurch lassen sich administrativer Aufwand und Kosten sparen. Für die Kundschaft bedeutet es eine Vereinfachung, da sie beide Jahresgebühren übersichtlich in einer einzigen Rechnung vorfindet.

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