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Bewässerung landwirtschaftlicher Kulturen

27.07.2006
Angesichts der gegenwärtigen Trockenheit hat der Stadtpräsident verfügt, dass für die Bewässerung landwirtschaftlicher Kulturen (ausgenommen Gemüseanbau und Tabakkulturen) die Wasserentnahme ab Hydranten bis auf Widerruf gestattet ist.<br>

Angesichts der gegenwärtigen Trockenheit hat der Stadtpräsident verfügt, dass für die Bewässerung landwirtschaftlicher Kulturen (ausgenommen Gemüseanbau und Tabakkulturen) die Wasserentnahme ab Hydranten bis auf Widerruf gestattet ist.

Interessentinnen und Interessenten können sich ab sofort an Stadtwerk Winterthur (Tel. 052 267 61 76) wenden, wo ihnen kostenlos ein spezieller Wasserzähler zur Verfügung gestellt wird. Die bezogene Wassermenge wird mit 80 Rappen pro Kubikmeter - rund die Hälfte des Normaltarifs - verrechnet. Die Abwassergebühr wird nicht erhoben.

Für die Versorgung der Stadt Winterthur steht nach wie vor ausreichend Trinkwasser zur Verfügung. Der Grundwasserspiegel ist trotz der Trockenheit nur unwesentlich gesunken. Deshalb kann auch die Abgabe von Wasser für die Bewässerung von landwirtschaftlichen Kulturen verantwortet werden.

Bezug der speziellen Wasserzähler

Ab Freitag, 28. Juli 2006, jeweils zu Büroarbeitszeiten:

7.30 - 12.00 Uhr und 13.30 -16.30 Uhr

Am Dienstag, 1. August, ist der Bezug nicht möglich.

Wo?

Stadtwerk Winterthur

Untere Schöntalstrasse 12, 8406 Winterthur-Töss

Tel. 052 267 61 76

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