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Anpassung des Stromreglements an übergeordnetes Recht

19.01.2011
Vor zwei Jahren trat in der Schweiz die Stromversorgungsgesetzgebung in Kraft. In diesem Zusammenhang sind auf Gemeindeebene verschiedene rechtliche Änderungen nachzuvollziehen. Deshalb passt auch Winterthur seine Rechtsgrundlagen an die Bundesgesetzgebung an.

Vor zwei Jahren trat in der Schweiz die Stromversorgungsgesetzgebung in Kraft. In diesem Zusammenhang sind auf Gemeindeebene verschiedene rechtliche Änderungen nachzuvollziehen. Deshalb passt auch Winterthur seine Rechtsgrundlagen an die Bundesgesetzgebung an.

Der Entwurf der neuen Vorschriften, welche die Beziehung zwischen der Kundschaft und Stadtwerk Winterthur regeln, liegt nun vor und wird in den nächsten Tagen verschiedenen Interessensgruppen sowie den politischen Parteien zur Stellungnahme unterbreitet. Anschliessend legt der Stadtrat die neue Verordnung dem Grossen Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vor. Mit der "Verordnung über die Abgabe von Elektrizität" wird unter anderem auch die Berechnung der bisher umsatzabhängigen Ablieferung an die Stadtkasse neu geregelt: Künftig sollen die für den Betrieb der Stromversorgung notwendigen Vermögenswerte (z.B. Leitungsnetz, Unterwerke, Trafostationen) von Stadtwerk Winterthur zugunsten der Stadt risikogerecht verzinst werden. Dabei handelt es sich lediglich um eine formelle Anpassung. Nach heutigem Kenntnisstand wird sich die Ablieferung an die Stadtkasse etwa im gleichen Rahmen bewegen wie bisher. Zusätzlich soll der Stadtrat die Kompetenz erhalten, Abgaben an das Gemeinwesen beispielsweise für die Finanzierung von Förderprogrammen im Energiebereich zu erheben.

Angepasst werden die Vorschriften im Weiteren bezüglich der Unterscheidung zwischen Gebühren für die Netznutzung und den Stromverbrauch, so wie es bereits heute gehandhabt wird.

Die neue Verordnung löst das "Reglement über die Abgabe elektrischer Energie" aus dem Jahre 1956 und die entsprechenden Nachträge ab.

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