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Anpassung der Anlagenbuchhaltung von Stadtwerk Winterthur

08.01.2008
Die Anlagenbuchhaltung von Stadtwerk Winterthur muss aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen an neue Vorgaben angepasst werden. Als Folge davon resultierte eine Auflösung von stillen Reserven im Umfang von rund CHF 620 Mio.<br>

Die Anlagenbuchhaltung von Stadtwerk Winterthur muss aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen an neue Vorgaben angepasst werden. Sie wird künftig dem heute international gültigen Rechnungslegungsstandard "true and fair" folgen. Als Folge davon resultierte eine Auflösung von stillen Reserven im Umfang von rund CHF 620 Mio.

Mit der Marktöffnung über das Kartellgesetz und dem neuen Bundesgesetz über die Stromversorgung ergeben sich neue Anforderungen an die Anlagenbuchhaltung. Insbesondere müssen die Netzkosten gesichert gegenüber den Regulierungsbehörden nachgewiesen werden können. Im Gasmarkt sind zur Zeit ähnliche Bestrebungen im Gange.

Stadtwerk Winterthur hat deshalb ein neues Konzept für dessen Anlagenbuchhaltung erstellt, dank dem künftig die Branchenanforderungen der Energiemärkte erfüllt werden können. Gleichzeitig erlaubt es eine bessere interne Steuerung. Die neue Anlagenbuchhaltung richtet sich künftig nach dem heute allgemein gültigen Rechnungslegungsstandard "true and fair" aus. Die Vermögenssituation von Stadtwerk Winterthur wird dadurch korrekt wiedergegeben.

Der neue Ansatz führte zur Auflösung von stillen Reserven im Rahmen von rund CHF 620 Mio. per 1. Januar 2008, dem Zeitpunkt, an dem die neue Anlagenbuchhaltung umgesetzt wurde. Hauptursachen dafür sind eine Neubewertung des Anlagevermögens, Änderung der Aktivierungsrichtlinien sowie der Wegfall der Vorfinanzierung. Die neue Anlagenbuchhaltung stellt sicher, dass kostendeckende Erträge für die langfristige Sicherung der Versorgung garantiert werden. Die Umsetzung des neuen Konzeptes wirkt sich nicht auf das Ergebnis der Stadtrechnung aus.

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