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55-jährige Stromverordnung soll aktualisiert werden

09.03.2011
Das Reglement über die Abgabe von elektrischer Energie von 1956 entspricht nicht mehr der übergeordneten Gesetzgebung. Nach einer Vernehmlassung bei Parteien und Interessensgruppen überweist der Stadtrat die neue Verordnung dem Grossen Gemeinderat zur Beschlussfassung.<br>

Das Reglement über die Abgabe von elektrischer Energie von 1956 entspricht nicht mehr der übergeordneten Gesetzgebung. Nach einer Vernehmlassung bei Parteien und Interessensgruppen überweist der Stadtrat die neue Verordnung dem Grossen Gemeinderat zur Beschlussfassung.

Der Stadtrat hat die neue Verordnung über die Abgabe von Elektrizität (VAE) an den Grossen Gemeinderat zur Beschlussfassung überwiesen. Der Aktualisierungsbedarf des Reglements von 1956 war gross. So mussten die heutigen Rechtsgrundlagen, neue Rahmenbedingungen in der Technik wie auch neue Marktverhältnisse abgebildet werden. Ebenfalls wurden in der neuen Verordnung Branchenempfehlungen, insbesondere des Verbandes schweizerischer Elektrizitätswerke (VSE), berücksichtigt.

Kernstück der VAE ist die Trennung von Netznutzung und Handel, die vom übergeordneten Gesetz vorgegeben ist. Auch die bisherige umsatzabhängige Ablieferung aus der Stromrechnung zuhanden der Stadtkasse (gemäss erstem Nachtrag von 1992) muss an das seit 2007 geltende Bundesrecht angepasst werden. Die Höhe der finanziellen Vergütung bleibt trotz neuem Berechnungsmechanismus im gleichen Rahmen.

Die neue Verordnung schafft zudem mit einer Abgabe an das Gemeinwesen die Grundlage für Aufbau und Finanzierung eines Förderprogramms für Energieeffizienz im Gebäudebereich, das aufgrund einer Motion von 2008 zurzeit ausgearbeitet wird.

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