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Zentrumserschliessung Neuhegi-Grüze und Querung Grüze

01.04.2014
Für die Projektierung von zwei für die Erschliessung des künftigen zweiten Stadtzentrums in Neuhegi-Grüze wichtigen Vorhaben haben der Stadtrat und der Kanton eine Vereinbarung getroffen.

Für die Projektierung von zwei für die Erschliessung des künftigen zweiten Stadtzentrums in Neuhegi-Grüze wichtigen Vorhaben haben der Stadtrat und der Kanton eine Vereinbarung getroffen. Diese regelt die Organisation und die Finanzierung dieser beiden Grossprojekte.

Um die Erschliessung des kantonalen Zentrumsgebiets Oberwinterthur (Neuhegi, Grüze und Grüzefeld) auf die sich dort abzeichnende und bereits laufende Siedlungsentwicklung abzustimmen, sind verschiedene Massnahmen notwendig. Neben zahlreichen Verbesserungen für den Fuss- und Veloverkehr, die bereits in die Festlegungen der Planungszone Neuhegi-Grüze eingeflossen sind, ist je ein Projekt für den ÖV und den MIV von zentraler Bedeutung.

Die Busquerung Grüze (Kostenschätzung 40 bis 50 Millionen Franken) ermöglicht eine direkte und leistungsfähige Busverbindung (ÖV-Hochleistungskorridor) vom Stadtzentrum nach Neuhegi. Am Bahnhof Grüze entsteht dabei eine ÖV-Drehscheibe Bahn/Bus mit kurzen und direkten Wegen. Die neue Erschliessungsstrasse Neuhegi-Grüze (Kostenschätzung 160 bis 180 Millionen Franken) ermöglicht einen direkten Anschluss des Gebiets für den motorisierten Individualverkehr an die Autobahn bei Oberwinterthur und entlastet insbesondere die Seener- und die Frauenfelderstrasse. Dies kommt dort wiederum dem Busbetrieb zugute.

Beide Projekte werden als Staatsstrassen vom kantonalen Strassenfonds finanziert. Für die Strassen mit überkommunaler Bedeutung in den Städten Zürich und Winterthur sind aber diese Städte selbst projektierungs- und baupflichtig. Sie sind somit für die entsprechenden Ausgabenbeschlüsse zuständig und haben einen gesetzlichen Anspruch auf Refinanzierung der Kosten durch den Kanton. Die Refinanzierung erfolgt nach Inbetriebnahme des Projektes. Diese Regelung führt dazu, dass die Stadt Winterthur die Aufwendungen für die Projektierung in der Regel vorschiessen muss und im ungünstigsten Fall - bei einem Scheitern des Projektes - gar abschreiben müsste.

Mit der jetzt von Stadt und Kanton, vertreten durch die Bau- und die Volkswirtschaftdirektion, unterschriebenen Vereinbarung können die Aufwendungen für diese beiden Grossprojekte jährlich über den kantonalen Strassenfonds abgerechnet werden. Mit dieser, der Grösse des Projekts Rechnung tragenden Regelung entfallen die Vorschüsse der Stadt und das finanzielle Risiko wird ausgeschlossen. Entsprechend der gesetzlichen Zuständigkeitsordnung liegt die Gesamtprojektleitung für beide Vorhaben demnach bei der Stadt. Der Kanton wird den ausserhalb des Winterthurer Stadtgebiets liegenden Abschnitt der Erschliessungsstrasse Neuhegi-Grüze als Wiesendanger Teilprojekt projektieren.

Der Stadtrat ist überaus erfreut über die getroffene Regelung.

Der Stadtrat hat dem Grossen Gemeinderat am 4. September 2013 den Planungsbericht und die Linienführung zur Zentrumserschliessung Neuhegi-Grüze zur Kenntnisnahme zugestellt (GGR-Nr. 2013/083). Am 18. Dezember 2013 hat der Stadtrat dem Grossen Gemeinderat einen Kredit von 2,8 Millionen Franken für die Projektierung des Brückenbauwerks und der Verkehrsdrehscheibe für den öffentlichen Verkehr «Querung Grüze» beantragt (GGR-Nr. 2013/117). Beide Geschäfte werden voraussichtlich am 7. April 2014 im Grossen Gemeinderat traktandiert.

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