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Stadtrat sagt Ja zum Zusatzleistungsgesetz

20.08.2020
Der Stadtrat von Winterthur setzt sich seit Jahren für einen fairen Soziallastenausgleich im Kanton Zürich ein. Am 27. September wird nun über eine entscheidende Vorlage abgestimmt. Der Stadtrat empfiehlt ein Ja zur Änderung des Zusatzleistungsgesetzes.

Der Stadtrat von Winterthur setzt sich seit Jahren für einen fairen Soziallastenausgleich im Kanton Zürich ein. Am 27. September wird nun über eine entscheidende Vorlage abgestimmt. Der Stadtrat empfiehlt ein Ja zur Änderung des Zusatzleistungsgesetzes.

Die Abstimmung über die Zusatzleistungen hat eine hohe strategische und finanzielle Bedeutung für die Stadt Winterthur. Die Sozialkosten steigen kontinuierlich, sind unter den einzelnen Gemeinden des Kantons sehr ungleich verteilt und lassen sich durch die Gemeinden kaum beeinflussen. Eine faire Verteilung der Soziallasten ist auch Bestandteil des Legislaturprogrammes 2018 – 2022 des Winterthurer Stadtrates. Aus diesen Gründen sind alle Mitglieder des Winterthurer Stadtrates im Abstimmungskomitee «Ja zum fairen Ausgleich – Ja zum Zusatzleistungsgesetzes» (https://www.fairer-ausgleich.ch) und setzen sich für die Abstimmungsvorlage ein.

Auswirkungen für die Stadt Winterthur

Die Änderung des Zusatzleistungsgesetzes sieht eine Erhöhung des Kostenanteils von Bund und Kanton von 50 auf 70 Prozent vor. Entsprechend reduziert sich der Gemeindeanteil bei den Zusatzleistungen zur AHV und IV von 50 auf 30 Prozent. Damit werden die Gemeinden entlastet und die Unterscheide zwischen den Gemeinden verringert. Aufgrund von Modellrechnungen hätte die Gesetzesänderung für die Stadt Winterthur – basierend auf den Zahlen von 2018 – positive Auswirkungen von rund 15 Millionen Franken.

Zusatzleistungen für die Existenzsicherung

Zusatzleistungen helfen, den Existenzbedarf von Betagten, Hinterbliebenen und Menschen mit Behinderung zu decken, wenn die AHV/IV-Renten und weitere eigene Mittel nicht ausreichen. Die Zusatzleistungen zur AHV/IV umfassen Ergänzungsleistungen nach Bundesrecht, Beihilfen und Zuschüsse nach kantonalem Recht sowie Gemeindezuschüsse nach dem kommunalen Recht. Die Stadt Winterthur leistet in über 4200 Fällen Zusatzleistungen zur AHV oder IV.

Beantwortung der dringlichen Interpellation des Grossen Gemeinderates betreffend: Änderung des Gesetzes über die Zusatzleistungen zur AHV und IV und Soziallastenausgleich – Auswirkungen für die Stadt Winterthur: gemeinderat.winterthur.ch

 

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