Kopfbereich

Direkter Zugriff

Willkommen in Winterthur.

Hauptnavigation

Stadt will die Verkehrsberuhigung und Aufwertung der Stadthausstrasse aktiv vorantreiben

21.12.2018
Der Stadtrat wird die in einer Motion verlangte Verkehrsberuhigung der Stadthausstrasse im Rahmen des Legislaturprogramms 2018 bis 2022 umsetzen. Das Tiefbauamt wird – voraussichtlich bis im Sommer 2019 – ein entsprechendes Verkehrskonzept erarbeiten, das dann zeitnah realisiert werden soll.

Der Stadtrat wird die in einer Motion verlangte Verkehrsberuhigung der Stadthausstrasse im Rahmen des Legislaturprogramms 2018 bis 2022 umsetzen. Das Tiefbauamt wird – voraussichtlich bis im Sommer 2019 – ein entsprechendes Verkehrskonzept erarbeiten, das dann zeitnah realisiert werden soll.

Im Juli 2018 hat der Grosse Gemeinderat die Motion für die Verkehrsberuhigung der Stadthausstrasse zur Berichterstattung an den Stadtrat überwiesen. In seinem Bericht führt der Stadtrat aus, dass das Anliegen aktiv vorangetrieben werden soll. Er verweist dabei unter anderem auch darauf, dass im Legislaturprogramm 2018 bis 2022 des Stadtrates eine entsprechende Massnahme «Stadthausstrasse ohne Durchgangsverkehr» aufgenommen wurde.

Das Tiefbauamt erarbeitet nun ein Konzept zur Verkehrsberuhigung der Stadthausstrasse. Das Tiefbauamt verfolgt mit diesem Verkehrskonzept das Ziel, möglichst bald einfach umsetzbare Massnahmen bestehend aus Signalisation, Markierung, einfachen Gestaltungselementen und eventuell kleineren baulichen Massnahmen umsetzen zu können.

Der Stadtrat ist zudem bereit, die Planung für eine Aufwertung der Stadthausstrasse, die über die reine Verkehrsberuhigung hinausgeht, anzugehen. Diese Attraktivitätssteigerung wird auch in einem separaten Postulat des Parlaments gefordert.  Erfahrungsgemäss ist mit vier bis sechs Jahren für die Planung, die gesetzlich vorgeschriebenen Mitwirkungsverfahren und die entsprechenden politischen Entscheidungsprozesse zu rechnen, bis ein Strassenbauprojekt umsetzungsreif ist.

Entwidmung der Stadthausstrasse nicht realistisch

Die Motion zur Verkehrsberuhigung fordert, dass die Sperrung der Stadthausstrasse für den motorisierten Individualverkehr umzusetzen sei. Die Stadthausstrasse solle jedoch nach wie vor für Zubringerdienste, Busse, Taxis und Velos befahrbar bleiben. Dadurch würden das Gewerbe, der ÖV und der Fuss- und Veloverkehr nicht beeinträchtigt. Für die neue Situation mit reduzierter Verkehrsbelastung sei ein angemessenes Verkehrs- und Geschwindigkeitsregime vorzusehen. Dazu soll die Strasse entweder entwidmet werden, oder alternativ soll ein allgemeines Fahrverbot mit Ausnahmen errichtet werden.

Die Entwidmung der Stadthausstrasse stellt für den Stadtrat keinen realistischen Weg für eine Verkehrsberuhigung dar. Eine Entwidmung ist aus rechtlicher Sicht nicht möglich, da die Strasse nach wie vor als Verkehrsverbindung für Busse, Taxis, Velos und Fussgängerinnen und Fussgängern dient, öffentlich bleibt und weiterhin Erschliessungsaufgaben und Durchleitungsfunktionen wahrnehmen muss. Die öffentliche Strasse ist zudem auch Trägerin diverser Werkleitungen. Deshalb sind zum Beispiel auch alle Strassen in der Altstadt öffentliche Strassen und nicht entwidmet.

Der Stadtrat wählt anstelle einer Entwidmung das in der Motion vorgeschlagene alternative Vorgehen mit der Errichtung eines allgemeinen Fahrverbots mit Ausnahmen.  

Weil die Kompetenz für eines solches Fahrverbot abschliessend beim Stadtrat und eine Entwidmung keine realistische Möglichkeit für eine Verkehrsberuhigung sind, beantragt der Stadtrat dem Grossen Gemeinderat die Motion nicht erheblich zu erklären und damit als erledigt abzuschreiben.

Fusszeile