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Regionale Abwasserentsorgung Tösstal: Gründung einer gemeinsamen Anstalt

24.08.2018
Um den Grundwasserstrom unter der oberen Töss zu schützen, soll bis 2035 das gesamte Tösstaler Abwasser direkt zur Kläranlage in der Hard in Wülflingen fliessen. Nach der technischen Machbarkeit sind auch die Fragen bezüglich Rechtsform und Finanzierung geklärt. Ein entsprechender Gründungsvertrag und das Finanzierungsmodell für die gemeinsame Anstalt «Regionale Abwasserentsorgung Tösstal» liegen vor. Die notwendige Volksabstimmung in den betroffenen Gemeinden ist für den 10. Februar 2019 geplant.

Um den Grundwasserstrom unter der oberen Töss zu schützen, soll bis 2035 das gesamte Tösstaler Abwasser direkt zur Kläranlage in der Hard in Wülflingen fliessen. Nach der technischen Machbarkeit sind auch die Fragen bezüglich Rechtsform und Finanzierung geklärt. Ein entsprechender Gründungsvertrag und das Finanzierungsmodell für die gemeinsame Anstalt «Regionale Abwasserentsorgung Tösstal» liegen vor. Die notwendige Volksabstimmung in den betroffenen Gemeinden ist für den 10. Februar 2019 geplant.

Der Grundwasserstrom unter der oberen Töss versorgt das Tösstal und die Stadt Winterthur mit Trinkwasser. Dieses Trinkwasser braucht auch einen angemessenen Schutz. Darum soll künftig kein gereinigtes Abwasser mehr in die obere Töss geleitet werden. Bis 2035 soll alles Tösstaler Abwasser in einer neuen Leitung direkt zur Kläranlage in der Hard in Wülflingen fliessen. Dadurch wird das Trinkwasser unter der Töss nachhaltig geschützt, und langfristig werden Kosten gespart. 

Die politischen Gemeinden Fischenthal, Bauma, Wila, Turbenthal, Zell, Weisslingen und Winterthur wollen deshalb eine gemeinsame Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit und Sitz in Zell errichten. Die gemeinsame Anstalt «Regionale Abwasserentsorgung Tösstal» soll die für die Erfüllung der Aufgaben notwendigen Leitungen und Sonderbauwerke übernehmen und betreiben. Jede Anstaltsgemeinde partizipiert mit einem Dotationskapital von 1,5 Millionen Franken. Die Gemeinden können sich die Anlagen, die für den Betrieb nötig sind und in die gemeinsame Anstalt überführt werden müssen, anrechnen. Gemäss Restwertberechnung erhält die Stadt Winterthur unter Abzug des Dotationskapitals von 1,5 Millionen Franken rund 600 000 Franken von der gemeinsamen Anstalt.

Die Betriebs-, Kapital- und Amortisationskosten werden auf die angeschlossenen Gemeinden verteilt. Der Kostenteiler berücksichtigt den jährlichen Abwasseranfall je Anstaltsgemeinde und die Spitzenabwasserabflüsse je Gemeinde. Es liegen verschiedene Szenarien vor, welche die Jahreskosten für Winterthur auf 88 000 bis 107 000 Franken berechnen.

Bis ins Jahr 2035 sollen die Verbindungsleitungen zur Kläranlage in der Hard und die Verbindungsleitung Sennhof–Töss (Eschenbergstollen) neu erstellt werden. Dafür wird mit Investitionskosten von 35 Millionen Franken gerechnet. Die Stadt muss sich gemäss Gründungsvertrag am Bau einer neuen Anschlussleitung ab dem bestehenden Pumpwerk Sennhof mit 30 Prozent der nach Abzug von Beiträgen von Bund und Kanton verbleibenden Baukosten beteiligen. Die Höhe des Beitrags ist auf maximal 11 Millionen Franken begrenzt. Diese Beteiligung ist mit dem wichtigen Schutz der Trinkwasserressourcen begründet. Die Gesamtbilanz ist für die Stadt Winterthur positiv. Die Kosten für den Beitrag an die Verbindungsleitung werden durch die erwarteten wirtschaftlichen Betriebsvorteile in der Kläranlage, die wegfallende Pumpstation Sennhof und die Einkaufsgebühren der noch nicht an die Kläranlage angeschlossenen Gemeinden wettgemacht.

Der Stadtrat beantragt dem Grossen Gemeinderat, den Gründungsvertrag und das Finanzierungsmodell zuhanden der Volksabstimmung (geplant in allen Gemeinden am 10. Februar 2019) zu genehmigen.

Weisung an den Grossen Gemeinderat: http://gemeinderat.winterthur.ch/de/politbusiness/

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