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Privater Gestaltungsplan «Siedlung Grabenacker»

28.06.2021
Die Siedlung Grabenacker der Heimstätten-Genossenschaft Winterthur in Oberwinterthur muss umfassend saniert werden. Ein privater Gestaltungsplan zeigt auf, wie sich die geschützte Siedlung erneuern und baulich entwickeln kann. Nach der öffentlichen Auflage und der kantonalen Vorprüfung wird der Gestaltungsplan nun dem Grossen Gemeinderat vorgelegt.

Die Siedlung Grabenacker der Heimstätten-Genossenschaft Winterthur in Oberwinterthur muss umfassend saniert werden. Ein privater Gestaltungsplan zeigt auf, wie sich die geschützte Siedlung erneuern und baulich entwickeln kann. Nach der öffentlichen Auflage und der kantonalen Vorprüfung wird der Gestaltungsplan nun dem Grossen Gemeinderat vorgelegt.

Die Reiheneinfamilienhaus-Siedlung Grabenacker der Heimstätten-Genossenschaft Winterthur (HGW) gilt als Pionierwerk einer neuen Stadtbaukunst der Nachkriegszeit in Winterthur. Sie wurde 2018 ins Inventar der Denkmalschutzobjekte von überkommunaler Bedeutung aufgenommen.

Die Siedlung muss umfassend saniert werden. Der private Gestaltungsplan «Siedlung Grabenacker» wurde im letzten Herbst öffentlich aufgelegt (Medienmitteilung vom September 2020). Dabei konnte man sich zur Vorlage äussern und Einwendungen dagegen einbringen. Es gingen vier Einwendungen mit insgesamt vierzehn Anträgen und Anregungen ein. Sie wurden alle nicht berücksichtigt, weil sie entweder bereits der Stossrichtung entsprachen, erst in nachgelagerten Prozessen geklärt werden können, nicht den Entwicklungszielen entsprachen oder nicht Gegenstand des Gestaltungsplans waren. In einem öffentlichen Bericht wird detailliert Stellung dazu bezogen.

Parallel zur öffentlichen Auflage wurde der Entwurf des Gestaltungsplans bei der Baudirektion zur kantonalen Vorprüfung eingereicht. In seiner Gesamtbeurteilung würdigt der Kanton die konzeptionelle Auseinandersetzung mit der Siedlung in Form eines Masterplans mit dazugehörigen Richtkonzepten. Klärungsbedarf sah der Kanton in der Übersetzung der Konzepte in den Gestaltungsplan sowie beim Nachweis der Lärmschutzanforderungen. Die Anträge konnten im Austausch mit den kantonalen Amtsstellen bereinigt werden.

Der überarbeitete Gestaltungsplan wird nun dem Grossen Gemeinderat zur Festsetzung vorgelegt.

Weisung an den Grossen Gemeinderat: gemeinderat.winterthur.ch

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