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Neuer Gebäudestandard für öffentliche Bauten

14.12.2021
Im Einklang mit der Klimastrategie und dem Ziel einer klimaneutralen Verwaltung hat der Stadtrat beschlossen, den bisherigen «Gebäudestandard 2011» für öffentliche Bauten durch den «Gebäudestandard 2019» per 1. Januar 2022 abzulösen. Damit wird bei den öffentlichen Bauten der Stadt in Zukunft noch mehr Gewicht auf Energieeffizienz, den Einsatz von erneuerbaren Energien, Bauökologie und neu auch auf umweltfreundliche Mobilität gelegt.

Im Einklang mit der Klimastrategie und dem Ziel einer klimaneutralen Verwaltung hat der Stadtrat beschlossen, den bisherigen «Gebäudestandard 2011» für öffentliche Bauten durch den «Gebäudestandard 2019» per 1. Januar 2022 abzulösen. Damit wird bei den öffentlichen Bauten der Stadt in Zukunft noch mehr Gewicht auf Energieeffizienz, den Einsatz von erneuerbaren Energien, Bauökologie und neu auch auf umweltfreundliche Mobilität gelegt.

Der Stadtrat hat mit den Grundlagen zum Energie- und Klimakonzept 2050 die schrittweise Senkung des Primärenergieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen als Ziel vorgegeben. Für die Bereiche Energieversorgung und Gebäude, Mobilität und Konsum wurden Handlungsschwerpunkte definiert. Mit dem dazugehörigen Massnahmenplan für den Zeithorizont 2021 bis 2028 wurden 54 Massnahmen ausgearbeitet, welche die Umsetzungsplanung konkretisieren, um das Zwischenziel von 1 Tonne CO2 bis 2033 und das Ziel von Netto-Null bis 2040 zu erreichen.

Eine wirkungsvolle Massnahme dazu ist der «Gebäudestandard 2019», der den jetzigen Standard von 2011 ablöst. Dieser Standard richtet sich als Leitlinie an öffentliche Bauherrschaften. Energiestädte wie Winterthur beschliessen diesen als behördenverbindliches Instrument für ihre kommunalen Bauten. Der Leitfaden basiert auf dem «Gebäudestandard 2011» durch das Programm «Energie Schweiz» und wurde in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Energie, den kantonalen Energiefachstellen und dem Verein Minergie weiterentwickelt. Beim neuen Standard werden bei öffentlichen Bauten insbesondere gesundheitliche (Freiräume und naturnahe Grünflächen) und bauökologische Aspekte stärker als bisher gewichtet. Neu wird auch die Mobilität (Ladeinfrastruktur für E-Mobilität) miteinbezogen.

Der Stadtrat hat weiter beschlossen, dass Stadtwerk Winterthur – zusammen mit den Nutzerdepartementen – die Dimensionierung von Fotovoltaikanlagen auf städtischen Liegenschaften künftig nicht mehr auf den Eigenbedarf ausrichtet, sondern auf die Nutzung der ganzen geeigneten Dachfläche. Passend dafür sind die im Solarkataster in Rot und Orange eingefärbten Dachflächen. Dies hat zur Folge, dass diese Fotovoltaikanlagen nicht mehr rentabel durch Stadtwerk Winterthur betrieben werden können. Der Stadtrat wird die Finanzierung in einem separaten Beschluss regeln.

Die Einführung des «Gebäudestandards 2019» und die Ausdehnung der Fotovoltaikanlagen sind Massnahmen der Klimastrategie Winterthur und tragen massgeblich dazu bei, dass die Verwaltung bis spätestens 2035 klimaneutral wird.

Der Gebäudestandard kann hier eingesehen werden.

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