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Neue Verordnung zu Parkhäusern und Velostationen

01.10.2021
Der Stadtrat hat eine neue Verordnung zur Bewirtschaftung der städtischen Parkhäuser erarbeitet. Der Eigenwirtschaftsbetrieb, der neu «Parkieren Winterthur» heisst, umfasst dabei zusätzlich den Betrieb der Velostationen. Mit der Verordnung werden die rechtlichen Grundlagen aktualisiert. Es geht darin um die Bereitstellung, den Unterhalt und den Betrieb eines im öffentlichen Interesse stehenden Parkierungsangebots. Der Grosse Gemeinderat wird über die Verordnung zu befinden haben.

Der Stadtrat hat eine neue Verordnung zur Bewirtschaftung der städtischen Parkhäuser erarbeitet. Der Eigenwirtschaftsbetrieb, der neu «Parkieren Winterthur» heisst, umfasst dabei zusätzlich den Betrieb der Velostationen. Mit der Verordnung werden die rechtlichen Grundlagen aktualisiert. Es geht darin um die Bereitstellung, den Unterhalt und den Betrieb eines im öffentlichen Interesse stehenden Parkierungsangebots. Der Grosse Gemeinderat wird über die Verordnung zu befinden haben.

Mit der neuen Verordnung Parkieren Winterthur wird für den bestehenden Eigenwirtschaftsbetrieb «Parkhäuser und Parkplätze» eine aktualisierte rechtliche Grundlage geschaffen. Damit werden die rechtlichen Grundlagen aktualisiert für die Bereitstellung, den Unterhalt und den Betrieb eines im öffentlichen Interesse stehenden Parkierungsangebots, die Entlastung des öffentlichen Grundes sowie die Ermöglichung und Förderung von alternativen Mobilitätsformen.

Der bestehende Eigenwirtschaftsbetrieb «Parkhäuser und Parkplätze» wird in «Parkieren Winterthur» umbenannt. Ab Inkrafttreten der Verordnung werden die städtischen Parkhäuser, Parkgaragen, Parklätze, Velostationen und sämtliche weiteren Parkierungsanlagen eigenwirtschaftlich unterhalten und betrieben werden.

Neu soll auch der Betrieb der Velostationen in den Eigenwirtschaftsbetrieb «Parkieren Winterthur» integriert werden. Dadurch können Synergien bei den Parkhäusern genutzt werden. Die Abwicklung erfolgt neu automatisiert und digitalisiert mittels der App «Velocity» der Stiftung «Fondation des Parkings». Diese App ist schweizweit erprobt und mit dem Swisspass der SBB kombinierbar. Damit können Nutzerinnen und Nutzer der Velostationen zukünftig nicht nur ihre Gebühren für Tages-, Monats- oder Jahresabonnemente bargeldlos via Mobiltelefon entrichten, sondern sie erhalten auch ausserhalb der Öffnungszeiten Zugang zu den Velostationen. Der Bezug einzelner Tageskarten gegen Bargeld an Parkscheinautomaten ist ebenso möglich.

Auch das persönliche und soziale Element beim Betrieb der Velostationen bleibt erhalten: Insbesondere Sauberkeit, Ordnung sowie Kundenbetreuung sollen zukünftig während der Betriebszeiten mittels personeller Besetzung sichergestellt werden. Diese Aufgaben werden von der Brühlgut Stiftung übernommen. Die Brühlgut Stiftung begleitet und fördert Menschen mit Beeinträchtigung. Die Stadt Winterthur arbeitet bereits heute in verschiedenen Bereichen erfolgreich mit der Brühlgut Stiftung zusammen, namentlich auch hinsichtlich der Veloordnung, was entsprechende Synergieeffekte mit sich bringen wird. Das Angebot zusätzlicher velonaher Dienstleistungen wie zum Beispiel Reparaturservice oder Veloreinigung für eine noch optimalere Bedienung der Nutzerinnen und Nutzer ist in Planung.

Schliesslich schafft die Verordnung die Möglichkeit, Gewinn und beschränkt auch Reserven zugunsten des steuerfinanzierten Haushalts der Stadt Winterthur zu entnehmen. Diese übergangsweise vorgesehene Möglichkeit zur Reserveentnahme führt zu einer partiellen Entlastung des Steuerhaushaltes. So kann sich die Stadt finanziellen Spielraum verschaffen, um alternative, umweltschonende Mobilitätsformen zu fördern beziehungsweise andere wichtige Massnahmen des Energie- und Klimakonzepts 2050 auf dem ambitionierten, beschlossenen Kurs umzusetzen.

Weisung an den Grossen Gemeinderat: gemeinderat.winterthur.ch

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