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Neue Parkplatzverordnung für fliessenden Verkehr

07.11.2013
Die neue Parkplatzverordnung schafft Rechtssicherheit für Eigentümerinnen und Eigentümer und Transparenz im Baubewilligungsverfahren. Sie berücksichtigt das Wachstum des Verkehrs in den nächsten Jahren, hilft den Verkehr zu verflüssigen und gewährleistet auch zukünftig ein ausreichendes Parkplatzangebot. Nach der öffentlichen Auflage des Entwurfs im Sommer 2012 wurde die Verordnung überarbeitet. Der Stadtrat hat dem Grossen Gemeinderat die neue Parkplatzverordnung zum Erlass überwiesen.<br>

Die neue Parkplatzverordnung schafft Rechtssicherheit für Eigentümerinnen und Eigentümer und Transparenz im Baubewilligungsverfahren. Sie berücksichtigt das Wachstum des Verkehrs in den nächsten Jahren, hilft den Verkehr zu verflüssigen und gewährleistet auch zukünftig ein ausreichendes Parkplatzangebot. Nach der öffentlichen Auflage des Entwurfs im Sommer 2012 wurde die Verordnung überarbeitet. Der Stadtrat hat dem Grossen Gemeinderat die neue Parkplatzverordnung zum Erlass überwiesen.

Die Ausgangslage

Die Parkplatzverordnung aus dem Jahr 1986, welche die Berechnung der Parkplätze im Baubewilligungsverfahren regelt, ist veraltet und widerspricht teilweise den heutigen gesetzlichen Vorgaben. Deshalb wird sie seit Jahren nicht mehr angewendet. Der Stadtrat und der Grosse Gemeinderat haben in dieser Legislatur die Grundlage und den Rahmen für eine neue Parkplatzverordnung geschaffen, basierend auf folgenden Vorgaben:

  • Der kommunale Richtplantext wurde mit dem Gegenvorschlag zur Städteinitiative ergänzt.
  • Dem städtischen Gesamtverkehrskonzept (sGVK) hat der Grosse Gemeinderat oppositionslos zugestimmt.
  • Der Massnahmenplan zur Luftreinhaltung wurde vom Stadtrat genehmigt.
  • 2011 hat der Grosse Gemeinderat eine Motion mit der Forderung nach einer revidierten Parkplatzverordnung an den Stadtrat überwiesen und für erheblich erklärt.

Die nun vorliegende, neue Parkplatzverordnung stützt sich zu grossen Teilen auf die Übergangslösung des Stadtrates von 2011 mittels einer Dienstanweisung. Diese hat der Stadtrat zur Berechnung des Parkplatzbedarfs im Baubewilligungsverfahren erlassen. Die Dienstanweisung hat sich bewährt. Der Bezirksrat hat am 2. Juli 2013 die Dienstanweisung als Übergangslösung für rechtmässig erklärt und den Stadtrat von Winterthur aufgefordert, die Verordnung über die Fahrzeugabstellplätze von 1986 rasch möglichst im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren zu revidieren.

Die neue Parkplatzverordnung

Bewirtschaftung und Reduktionsgebiete

Die neue, zeitgemässe Parkplatzverordnung regelt die Zahl der privaten und öffentlichen Parkplätze für Personenwagen, Motorräder und Velos entsprechend ihrem Nutzen. Zudem schafft sie die gesetzliche Grundlage für eine lenkungswirksame Bewirtschaftung der öffentlich zugänglichen Parkplätze z.B. von Einkaufszentren. Aufgrund des Mitwirkungsverfahrens wurde neu die Bewirtschaftungspflicht beschränkt, sie gilt erst ab zehn Parkplätzen (Bagatellgrenze). Der Stadtrat kann zudem gebietsweise höhere Bagatellgrenzen festlegen und in begründeten Fällen einzelne Nutzungen und Gebiete aus der Bewirtschaftungspflicht entlassen.

Basis der Berechnung für den Parkplatzbedarf bildet ein Stadtplan mit Reduktionsgebieten aufgrund der ÖV-Erschliessung (ÖV-Güteklassen). Das heisst, je schlechter ein Gebiet mit dem ÖV erschlossen ist, desto mehr Parkplätze sind möglich.

Mit Veränderungen ist vor allem in den neuen Zentrumsgebieten Stadtmitte und Neuhegi/Grüze zu rechnen. In den übrigen Gebieten bleibt es vorwiegend beim Status quo.

Mobilitätskonzepte und Fahrtenmodelle ermöglichen neu individuelle und flexible Lösungen für Investorinnen und Investoren bei der Nutzung von Arealen unter gleichzeitiger Berücksichtigung der übergeordneten Strassenkapazität. Auch autoarme Nutzungen werden gefördert. Sie sind heute oft im Interesse von Bauherrschaften, da der Bau von Parkplätzen insbesondere in Tiefgaragen sehr teuer ist.

Mitwirkungsverfahren: Den Befürchtungen von Kritikern Rechnung getragen

Aufgrund des Mitwirkungsverfahrens wurde die Regelung für Betriebe mit Schichtwechsel konkretisiert und die Grenze für Mobilitätskonzepte angepasst. So wird neu die Zahl der zulässigen Parkplätze bei Betrieben mit Schichtwechsel auf Gesuch hin angemessen erhöht.

Im Mitwirkungsverfahren wurde häufig das Thema Besitzstandsgarantie angesprochen. Sie ist im übergeordneten Recht geregelt und kann daher nicht Bestandteil der Parkplatzverordnung sein. Aufgrund der zahlreich aufgeworfenen Fragen wird in der Weisung vertieft auf dieses Thema eingegangen.

Die vorliegende, neue Parkplatzverordnung ist nach dem öffentlichen Mitwirkungsverfahren 2012 und aufgrund des Vorprüfungsberichts des Kantons überarbeitet worden. Dabei konnten verschiedene Anliegen berücksichtigt werden (Kapitel 8.4. des Antrages an den Grossen Gemeinderat).

Rechtssicherheit und Transparenz

Mit der neuen Parkplatzverordnung wird Rechtssicherheit für Bauherrschaften und Transparenz im Baubewilligungsverfahren geschaffen. Die Berechnungsmethode für den Parkplatzbedarf lässt Spielraum offen: Die Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten die Möglichkeit, sich zwischen einer minimalen und maximalen Anzahl an Parkplätzen zu entscheiden. Dies entspricht auch den unterschiedlichen Interessen, Geschäftsmodellen und -strategien der heutigen institutionellen Anlegerinnen und Anleger.

Der Stadtrat beantragt dem Grossen Gemeinderat den Erlass der revidierten kommunalen Parkplatzverordnung.

Die Unterlagen zur Parkplatzverordnung (2013-095) sind abrufbar unter:

  • http://stadt.winterthur.ch/stadt-politik/grosser-gemeinderat/geschaefte-des-grossen-gemeinderates-weisungen/
  • ­http://bau.winterthur.ch/ppvo

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