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Modernisierung und Flexibilisierung des Personalrechts

14.07.2017
Der Stadtrat hat das Personalstatut überarbeitet und beantragt dem Grossen Gemeinderat unter anderem, den Lohnanstieg zu flexibilisieren, ausserordentliche Anstellungen einzuführen und die Kündigungsverfahren zu vereinfachen. Ausserdem soll der Ferienanspruch des städtischen Personals erhöht werden. Im Gegenzug soll auf die Treueprämie und die Altersentlastung verzichtet werden.

Der Stadtrat hat das Personalstatut überarbeitet und beantragt dem Grossen Gemeinderat unter anderem, den Lohnanstieg zu flexibilisieren, ausserordentliche Anstellungen einzuführen und die Kündigungsverfahren zu vereinfachen. Ausserdem soll der Ferienanspruch des städtischen Personals erhöht werden. Im Gegenzug soll auf die Treueprämie und die Altersentlastung verzichtet werden.

Der Stadtrat beantragt dem Grossen Gemeinderat, das Personalstatut (PST) zu revidieren mit der Zielsetzung, über ein modernes und flexibles Personalrecht zu verfügen. Mit der Revision sollen einerseits gewisse Einsparungen erzielt werden, andererseits soll aber auch die Verlässlichkeit der Stadtverwaltung als Arbeitgeberin sichergestellt werden. Im letzten Herbst hat der Stadtrat das Revisionspaket in eine breite Vernehmlassung bei allen Parteien und den Personalverbänden gegeben. Die Vorlage wurde aufgrund der Rückmeldungen überarbeitet und in einigen Punkten angepasst.

Lohnentwicklung neu stärker leistungsorientiert

Eines der Hauptthemen ist die Lohnentwicklung: Heute kennt die Stadtverwaltung einen Stufenanstieg, der bei guter Leistung garantiert ist. Zudem kann ein Leistungsanteil ausgerichtet werden, wenn die Leistungen sehr gut oder hervorragend sind. Allerdings sind die Lohnmassnahmen vor 2017 wiederholt ausgesetzt worden, und das städtische Personal erhielt gar keine Lohnerhöhungen.

Neu soll die Lohnentwicklung von Automatismen gelöst und stärker leistungsorientiert ausgerichtet werden: Es bestehen damit keine Ansprüche mehr auf einen Erfahrungsaufstieg. Vielmehr soll die gesamte Lohnentwicklung durch die Vorgesetzten flexibel gesteuert werden können. Für die Lohnanpassungen insgesamt sollen immer Mittel mindestens in der Höhe des durchschnittlichen Rotationsgewinnes, der zurzeit rund 0,5 Prozent beträgt, zur Verfügung gestellt werden.

Ausserordentliche Anstellungen für besondere Situationen

Im Hinblick auf die gewünschte höhere Flexibilität sollen für besondere Situationen ausserordentliche Anstellungen eingeführt werden – für befristete Anstellungen wie beispielsweise im Rahmen eines Projektes, für Kleinpensen bis 20 Prozent oder für Einsätze nach Vereinbarung. Bei diesen speziellen Formen soll es möglich sein, dass Sonderregelungen für den jeweiligen Typus getroffen werden, die insgesamt eine einfachere Handhabung ermöglichen.

Bei den Kündigungsregelungen sollen die heute teilweise sehr langen Kündigungsfristen verkürzt werden. Bei Entlassungen infolge ungenügender Leistungen oder unbefriedigenden Verhaltens soll neu dann, wenn die geforderte Veränderung sofort möglich ist, nach einer Abmahnung ohne Ansetzen einer Bewährungsfrist gekündigt werden können. Eine Bewährungsfrist soll weiterhin angesetzt werden, wenn Entwicklungs- und Förderungsmassnahmen nötig sind. Schliesslich soll das Instrument der Verwarnung neu eingeführt werden, das eine klare Missbilligung eines Verhaltens zum Ausdruck bringt.

Anpassung des Ferienanspruchs – Abschaffung des Dienstaltersgeschenks

Der Ferienanspruch bei der Stadtverwaltung ist heute mit vier Wochen für Mitarbeitende im Alter von 20 bis 49 Jahren tief; dafür besteht nach zehn Dienstjahren alle fünf Jahre ein Anspruch auf ein Dienstaltersgeschenk, das einen Monat bezahlten Urlaub umfasst. Der Stadtrat hat nun beschlossen, für die Mitarbeitenden bis 49 Jahre einen erhöhten Ferienanspruch von fünf Wochen zu beantragen.

Da dies beträchtliche Kosten mit sich bringt, muss jedoch das Dienstaltersgeschenk abgeschafft werden. Davon betroffen sind vor allem die älteren Mitarbeitenden. Der Stadtrat hat deshalb entschieden, auch für die älteren Mitarbeitenden ab 55 Jahren, den Ferienanspruch ebenfalls um eine Woche zu erhöhen. Die damit einhergehenden Kosten können weitgehend kompensiert werden mit einem Verzicht auf die bisherige Altersentlastung bei unregelmässiger Schichtarbeit. Insgesamt wird damit eine einfachere, überschaubare Regelung erreicht, welche die Attraktivität der Stadtverwaltung als Arbeitgeberin auch für jüngere Personen erhöht. Zugleich wird aber auch den Anliegen der älteren Mitarbeitenden Rechnung getragen.

Unbezahlter Urlaub und Pensumsreduktion

Aufgrund der Vorschläge im Vernehmlassungsverfahren hat der Stadtrat neu eine Regelung für die Gewährung von unbezahltem Urlaub und einer Pensumsreduktion nach einer Geburt in die Vorlage aufgenommen. Solche Anliegen sollen gegenüber dem Wunsch nach Urlaub oder Pensumsreduktion beispielsweise wegen intensiver Ausübung eines Hobbys privilegiert behandelt werden. Der Stadtrat ist auch der Ansicht, dass im Hinblick auf die demographische Entwicklung der Bevölkerung das Bedürfnis nach einer Anpassung des Arbeitspensums wegen der Pflegebedürftigkeit von Personen im engeren familiären Kreis ansteigen könnte. Diese Situation soll gleich behandelt werden wie die Erziehungs- und Betreuungsarbeit von Kindern. Die neuen Regelungen gelten sowohl für Männer als auch für Frauen.

Insgesamt ist der Stadtrat der Ansicht, dass er dem Parlament nach dem intensiven Vernehmlassungsverfahren ein ausgewogenes Paket vorlegt. Die Revision führt zu voraussichtlichen Einsparungen in der Höhe von rund 1,5 Millionen Franken pro Jahr.

Die Weisung an den Grossen Gemeinderat kann unter gemeinderat.winterthur.ch heruntergeladen werden.

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