Kopfbereich

Direkter Zugriff

Willkommen in Winterthur.

Hauptnavigation

Mindestlohn-Initiative: Stadtrat unterstützt Gegenvorschlag

08.03.2022
Der Stadtrat stellt der Volksinitiative «Ein Lohn zum Leben» einen Gegenvorschlag entgegen und empfiehlt diesen zur Annahme. Damit soll auf dem Gebiet der Stadt Winterthur ein Mindestlohn eingeführt und die Erwerbsarmut gemindert werden. Die Vorlage geht jetzt ins Stadtparlament.

Der Stadtrat stellt der Volksinitiative «Ein Lohn zum Leben» einen Gegenvorschlag entgegen und empfiehlt diesen zur Annahme. Damit soll auf dem Gebiet der Stadt Winterthur ein Mindestlohn eingeführt und die Erwerbsarmut gemindert werden. Die Vorlage geht jetzt ins Stadtparlament.

Die Initiative «Ein Lohn zum Leben» verlangt einen Mindestlohn in Winterthur. Der Stadtrat hat das Departement Soziales beauftragt, vertiefte Abklärungen zu treffen und einen Gegenvorschlag zu erarbeiten. Das Departement Soziales hat als Diskussionsgrundlage einen Bericht «Mindestlohn in Winterthur» erarbeitet. Im Zuge der Abklärungen fand auch ein Austausch mit Arbeitgeberverbänden statt.
In Winterthur verdienen rund 5 Prozent aller Arbeitnehmenden weniger als die von der Initiative geforderten 23 Franken pro Stunde (etwa 3600 Personen). 3,6 Prozent haben einen Stundenlohn unter 22 Franken (rund 2660 Personen). Der Stadtrat schlägt einen Mindestlohn in Winterthur von 21.60 Franken pro Stunde vor. Dies steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichts. Betroffen wären davon schätzungsweise 2000 bis 2500 Winterthurer Arbeitnehmende. Der Stadtrat definiert zusätzliche Ausnahmen, für die der Mindestlohn nicht gelten soll, unter anderem betrifft dies junge Erwachsene ohne Ausbildung und Branchen mit allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen.

Vorbeugende Sozialpolitik in Winterthur

Der Stadtrat empfiehlt, seinen Gegenvorschlag anzunehmen. Winterthur könnte die erste Gemeinde sein, die einen kommunalen Mindestlohn einführt. In verschiedenen Kantonen bestehen bereits gesetzliche Mindestlöhne, und es wurden Erfahrungen damit gesammelt. Das kantonale Sozialhilfegesetz hält ausdrücklich fest, dass es zu den Aufgaben der Gemeinden gehört, mit vorbeugenden Massnahmen darauf hinzuwirken, dass weniger Notlagen entstehen. Ein gesetzlich vorgeschriebener Mindestlohn ist eine Möglichkeit, prekäre finanzielle Situationen abzufedern und unter Umständen eine Sozialhilfeabhängigkeit zu verhindern.
Die Vorlage geht nun ins Stadtparlament. Der Abstimmungstermin steht noch nicht fest.

Initiative «Ein Lohn zum Leben»
Wer Vollzeit arbeitet, soll davon leben können. Dieser Meinung ist das Initiativkomitee «Ein Lohn zum Leben» und verlangt einen Mindestlohn von 23 Franken pro Stunde. Die Stadt hat die Initiative vergangenen Frühling rechtlich geprüft und teilweise gültig erklärt. Lediglich die Schaffung einer Kontrollkommission, die aus Vertretenden der Stadt, der Arbeitgebenden und der Arbeitnehmenden besteht, ist nicht mit der Winterthurer Gemeindeordnung vereinbar.
Der Stadtrat empfiehlt die Initiative zur Ablehnung.

Fusszeile