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Lagerhalle mit eingebauter Wohnung bei der Mörsburg bewilligt

02.09.2015
Seit Jahrzehnten gibt es einen Rechtsstreit um die denkmalgeschützte Zehntenscheune und den Bauernhof bei der Mörsburg in Stadel. Der Kanton Zürich und die Stadt Winterthur haben nun eine Baubewilligung für den Neubau einer Halle mit einer eingebauten Wohnung erteilt. Verweigert wurden Teile des Gesuches – wie etwa ein Wintergarten –, die landwirtschaftlich nicht ausgewiesen sind.

Seit Jahrzehnten gibt es einen Rechtsstreit um die denkmalgeschützte Zehntenscheune und den Bauernhof bei der Mörsburg in Stadel. Der Kanton Zürich und die Stadt Winterthur haben nun eine Baubewilligung für den Neubau einer Halle mit einer eingebauten Wohnung erteilt. Verweigert wurden Teile des Gesuches – wie etwa ein Wintergarten –, die landwirtschaftlich nicht ausgewiesen sind.

Die Baudirektion des Kantons Zürich musste das Bauvorhaben beurteilen, weil es ausserhalb der Bauzone in der Landwirtschaftszone liegt.

Die neue Halle umfasst ein Stroh- und Heuballenlager, die Hochsiloanlage bestehend aus sieben Hochsilos und den bestehenden Stall. Im Dachgeschoss ist die Erstellung einer Betriebsleiterwohnung vorgesehen. Den Neubau der Wohnung hat die Baudirektion unter der Voraussetzung bewilligt, dass kein zusätzlicher Wohnraum im Anbau der Zehntenscheune realisiert wird. Unter dieser Voraussetzung verfügt der Betrieb künftig über zwei Wohnungen, die landwirtschaftlich begründet sind.

Die Baudirektion hat die Bewilligung für die Lagerhalle mit eingebauter Wohnung gestützt auf das Raumplanungsgesetz erteilt, und die Stadt hat das Baugesuch bewilligt. Nicht bewilligt hat der Kanton einen zusätzlich geplanten Wintergarten, drei knapp vier Meter hohe, überdachte Unterstände und das Verlade- und Sicherheitsportal. Diese Bauten sind landwirtschaftlich nicht ausgewiesen und somit nicht bewilligungsfähig.

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