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KVA: Startschuss für Erneuerungsarbeiten

22.11.2018
Die Winterthurer Kehrichtverwertungsanlage (KVA) verarbeitet mit zwei Verbrennungslinien jährlich rund 190 000 Tonnen Abfall. Damit sichert sie eine effiziente Entsorgung in der Region. Die Verbrennungslinie 2 und weitere Anlagenteile erreichen bald das Ende ihrer Lebensdauer und müssen zwingend ersetzt werden. Der Stadtrat beantragt nun dem Grossen Gemeinderat, über die Gebundenheit der Vorstudie zu diesem bedeutenden Bauprojekt zu entscheiden. Als Folge davon sind – die Zustimmung des Parlaments vorausgesetzt – die gesamten Ausgaben für den Ersatz der Verbrennungslinie 2 ebenfalls als gebunden zu betrachten, womit die Freigabekompetenz beim Stadtrat liegt.

Die Winterthurer Kehrichtverwertungsanlage (KVA) verarbeitet mit zwei Verbrennungslinien jährlich rund 190 000 Tonnen Abfall. Damit sichert sie eine effiziente Entsorgung in der Region. Die Verbrennungslinie 2 und weitere Anlagenteile erreichen bald das Ende ihrer Lebensdauer und müssen zwingend ersetzt werden. Der Stadtrat beantragt nun dem Grossen Gemeinderat, über die Gebundenheit der Vorstudie zu diesem bedeutenden Bauprojekt zu entscheiden. Als Folge davon sind – die Zustimmung des Parlaments vorausgesetzt – die gesamten Ausgaben für den Ersatz der Verbrennungslinie 2 ebenfalls als gebunden zu betrachten, womit die Freigabekompetenz beim Stadtrat liegt.

Bis 2035 wird das Abfallvolumen im Kanton Zürich gemäss einer Prognose, die der Kanton in Auftrag gab, um rund 19 Prozent auf 830 000 Tonnen jährlich steigen. Grund dafür ist das erwartete Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum, das zu einer Zunahme des Siedlungskehrichts sowie der Industrie- und Gewerbeabfälle führen wird. Umso wichtiger ist eine funktionierende Entsorgung durch die Kehrichtverwertungsanlagen im Kanton. Die Winterthurer Kehrichtverwertungsanlage (KVA) ist ein wichtiger Pfeiler dieses kantonalen Entsorgungssystems.

Notwendige Erneuerungen für eine langfristig gesicherte Abfallentsorgung

Die Verbrennungslinie 2 der KVA in Winterthur stammt aus dem Jahr 1993. Ein sicherer und wirtschaftlicher Betrieb wäre nach Erreichen der 30-jährigen Lebensdauer Mitte der 2020er-Jahre nicht mehr garantiert. Auch der Elektrofilter der Linie 2 sowie die Rauchgasreinigungs- und Abwasserbehandlungsanlage sind am Ende ihrer technischen Lebensdauer angelangt. Deswegen müssen diese Anlagenteile ersetzt werden. Nur so kann die KVA in Winterthur weiterhin ihren Beitrag zur Abfallentsorgung im Kanton Zürich gewährleisten. Mit einer zeitgerechten Erneuerung kann zudem ein Anstieg der Instandhaltungskosten und damit ein unwirtschaftlicher Betrieb vermieden werden.

Kanton plant Erneuerungsarbeiten an der KVA in Winterthur für 2025 und 2026 ein

Das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) des Kantons Zürich ist für die Planung der Kapazitäten aller Kehrichtverwertungsanlagen im Kanton verantwortlich. Umbau- und Erneuerungsphasen werden so aufeinander abgestimmt, dass jederzeit genügend Verbrennungskapazitäten im Kanton vorhanden sind. In der kantonalen Kapazitätsplanung ist der Ersatz der Verbrennungslinie 2 unter Berücksichtigung der Anlagen-Situation der Winterthurer KVA für 2025 und 2026 vorgesehen. Dies bedeutet, dass spätestens 2019 mit einer Vorstudie zur Erneuerung der Verbrennungslinie 2 begonnen werden muss. Zur Erstellung der Vorstudie ist ein Kredit von 500 000 Franken notwendig.

Gebundenheit der Ausgaben für Vorstudie, Vorprojekt und Ausführung

Die anstehenden Arbeiten an der KVA erfüllen die Kriterien der örtlichen, zeitlichen und sachlichen Gebundenheit. Der Entscheid über die Gebundenheit und die Freigabe liegt grundsätzlich in der Kompetenz des Stadtrats. Der Ersatz einer Verbrennungslinie ist aufgrund der finanziellen und zeitlichen Dimension jedoch ein Projekt von aussergewöhnlicher Bedeutung. Der Entscheid über die Gebundenheit der Ausgaben bedarf deshalb einer besonderen politischen Legitimation. Infolgedessen unterbreitet der Stadtrat die Gebundenerklärung der Ausgabe für die Vorstudie dem Grossen Gemeinderat zur Entscheidung. Wird diese Ausgabe durch das Parlament als gebunden beurteilt, gelten in der Konsequenz auch die weiteren Ausgaben für den Ersatz der Verbrennungslinie 2 als gebunden. Die Freigabe der finanziellen Mittel für das Vorprojekt und die effektive Ausführung liegt deshalb in der Folge abschliessend beim Stadtrat.

Beitrag der Winterthurer KVA zur Senkung der CO2-Emissionen

Nebst der Abfallverwertung produziert die KVA in Winterthur auch Strom, der etwa 20 Prozent des städtischen Strombedarfs abdeckt, sowie Fernwärme im Umfang von rund 15 Prozent des Winterthurer Wärmebedarfs. Jede in der KVA verwertete Tonne Abfall ersetzt rund 300 Liter Heizöl und reduziert so die CO2-Emissionen um rund 180 000 Tonnen pro Jahr. Damit leistet die KVA auch einen massgeblichen Beitrag zur Erreichung der Klima- und Umweltziele der Stadt Winterthur.

Phasen und Finanzierung des Bauprojekts

Die SIA-Norm 112 des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins sieht für grosse Bauprojekte verschiedene Phasen vor, darunter eine Vorstudie und ein Vorprojekt. Die Vorstudie für die Winterthurer KVA wird durch ein spezialisiertes Ingenieurbüro durchgeführt. Dabei werden das Bauvorhaben und die Projektierungsgrundlagen definiert sowie die Organisation und das Vorgehen für das Gesamtprojekt festgelegt. Nach der Vorstudie wird das Ausführungsprojekt im Rahmen eines Vorprojekts weiter konkretisiert. Nach einer ersten Schätzung werden sich die Kosten für die Ausführung auf eine Grössenordnung von bis zu 100 Millionen Franken belaufen. Diese Kostenschätzung wird im Rahmen der Vorstudie und des Vorprojekts präzisiert.

Die Kosten für die Vorstudie deckt die KVA vollständig über das laufende Budget der Erfolgsrechnung. Für die anschliessenden Investitionen erhält Stadtwerk Winterthur von der Stadt Winterthur das notwendige Kapital. Stadtwerk Winterthur zahlt für die Investitionen einen Zins, der zu Lasten der Erfolgsrechnung der KVA verbucht wird und dem Steuerhaushalt zugutekommt. Aufgrund ihrer soliden finanziellen Situation wird die KVA diese Investitionsfolgekosten voraussichtlich ohne Gebührenerhöhung tragen können. Das ganze Projekt wird vollständig durch Gebühren gedeckt und belastet den steuerfinanzierten Haushalt der Stadt nicht.

Weisung an den Grossen Gemeinderat

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