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KSW: Kanton soll Mehrheitsaktionär bleiben

18.09.2014
Der Winterthurer Stadtrat will, dass auch in Zukunft eine umfassende medizinische Grund- und Notfallversorgung durch das Kantonsspital Winterthur (KSW) sichergestellt ist.

Der Winterthurer Stadtrat will, dass auch in Zukunft eine umfassende medizinische Grund- und Notfallversorgung durch das Kantonsspital Winterthur (KSW) sichergestellt ist. Er hält daher in seiner Vernehmlassungsantwort zum neuen KSW-Gesetz fest, dass der Kanton Zürich mindestens 67 Prozent der Aktien halten soll. Mit der vorgeschlagenen Rechtsform einer Aktiengesellschaft ist der Stadtrat grundsätzlich einverstanden.

Für die Zukunft des Kantonsspitals Winterthur (KSW) ist aus Sicht der Stadt Winterthur massgebend, dass eine umfassende medizinische Grund- und Notfallversorgung gewährleistet bleibt und das KSW in der Zusammenarbeit mit der Stadt Winterthur und anderen Akteuren der Gesundheitsversorgung der Region der gute und verlässliche Partner bleibt, als den die Stadt das Spital heute erlebt. Zudem soll das KSW auch in Zukunft ein bedeutender Arbeitgeber in Winterthur bleiben.

Versorgungssicherheit muss geklärt sein

Der Stadtrat von Winterthur ist grundsätzlich einverstanden mit der vorgeschlagenen Rechtsform einer Aktiengesellschaft und sieht Vorteile für Kooperationen und für die Entwicklungsfähigkeit des KSW. Er bedauert jedoch, dass bezüglich der Beteiligung keine Risikoszenarien entwickelt wurden. So bleiben im Gesetzesentwurf wichtige Anliegen der Stadt Winterthur, insbesondere jene der Versorgungssicherheit und der Sicherstellung der guten Zusammenarbeit und Vertretung der Stadt, ungeklärt.

Es ist für die Stadt Winterthur nicht nachvollziehbar, warum sich der Kanton Zürich - der die Verantwortung für die Gesundheitsversorgung trägt - vom zweitgrössten Spital des Kantons trennen will. Denn es hängt massgeblich von der Trägerschaft ab, wie sich ein Spital entwickelt. Eine allfällige aggressive Gewinnstrategie von neuen Mehrheitsaktionären könnte zu einem Rückzug aus wenig rentablen Angeboten und damit zu einer schlechteren Versorgung im Raum Winterthur führen.

Mitsprache für Stadt und Kanton

Die Stadt Winterthur fordert, dass der Kanton Zürich zur Sicherstellung der Spitalversorgung in der Region Winterthur Haupteigner des KSW mit einer qualifizierten Mehrheit bleibt. Das bedeutet, dass der Kanton mindestens 67 Prozent der Aktien an der KSW AG behält, um als Eigner schnell und zielgerichtet handeln zu können. Eine Trennung des KSW vom Kanton lehnt Winterthur klar ab. Auch hält der Stadtrat in seiner Vernehmlassungsantwort fest, dass der Einbezug von Winterthur analog zum heute geltenden Gesetz weitergeführt werden muss: mit einem Sitz für eine städtische Vertretung im Verwaltungsrat.

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