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Keine Änderung der Höhe der Abgaben an das Gemeinwesen

19.08.2016
Für 2017 betragen die Abgaben an das Gemeinwesen weiterhin gesamthaft 1 Rappen pro Kilowattstunde Strom. Die Abgabenhöhe bleibt dieselbe wie im Vorjahr. Der Stadtrat beantragt dem Grossen Gemeinderat, die Höhe der Abgaben an das Gemeinwesen für das kommende Jahr nicht zu ändern. Diese bemessen sich auf Basis des individuellen Stromverbrauchs. 2017 soll weiterhin gesamthaft 1 Rappen pro Kilowattstunde Strom an die Stadtkasse fliessen. 0,68 Rappen pro Kilowattstunde sind für die öffentliche Beleuchtung be-stimmt und 0,32 Rappen pro Kilowattstunde für die Finanzierung des Förderprogramms Energie Winterthur.

Für 2017 betragen die Abgaben an das Gemeinwesen weiterhin gesamthaft 1 Rappen pro Kilowattstunde Strom. Die Abgabenhöhe bleibt dieselbe wie im Vorjahr.

Der Stadtrat beantragt dem Grossen Gemeinderat, die Höhe der Abgaben an das Gemeinwesen für das kommende Jahr nicht zu ändern. Diese bemessen sich auf Basis des individuellen Stromverbrauchs. 2017 soll weiterhin gesamthaft 1 Rappen pro Kilowattstunde Strom an die Stadtkasse fliessen. 0,68 Rappen pro Kilowattstunde sind für die öffentliche Beleuchtung bestimmt und 0,32 Rappen pro Kilowattstunde für die Finanzierung des Förderprogramms Energie Winterthur.

Um die Standortattraktivität für Unternehmen zu erhalten, wird die Abgabe für die öffentliche Beleuchtung nur bis zu einem Verbrauch von 100 000 Kilowattstunden pro Jahr pro Abnahme-stelle erhoben. Die Abgabe für das Förderprogramm Energie Winterthur beträgt bei einem Stromverbrauch ab 100 000 Kilowattstunden pro Jahr 0,2 Rappen und bleibt ebenfalls unverändert.

Stromverbrauch

bis 100 000 kWh pro Jahr

Stromverbrauch

ab 100 000 kWh pro Jahr

Förderprogramm

Energie Winterthur

0,32 Rp./kWh

0,2 Rp./kWh

Öffentliche Beleuchtung

0,68 Rp./kWh

 

 

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Stand Verfügungen öffentliche Beleuchtung

Nach der juristischen Klärung über das Vorgehen werden nach den Sommerferien die verfügten Rechnungen versendet. Wer eine Rechnung beanstandet hat, wird somit in den nächsten Wochen eine sogenannte verfügte Rechnung erhalten. Für die beanstandeten Rechnungen ist ein Mahnstopp eingerichtet worden.

In Absprache mit den Initianten von gebuehrenstop.ch sind die Verfügungen nicht in der Sommerferienzeit versendet worden. Stadtwerk Winterthur als Inkassostelle der Abgabe für die öffentliche Beleuchtung wollte dadurch Rücksicht nehmen auf allfällige Ferienabwesenheiten der betroffenen Kundschaft, denn die Rechtsmittelfrist beträgt 30 Tage.

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